Diese soll bei Verspätungen ab einer Stunde 25% des Fahrpreises betragen. Ab zwei Stunden Verspätung wäre eine Entschädigung von 50% fällig. Wer ein GA hat, bekommt keine Entschädigung.

Gemäss den Vorschlägen hätten die Passagiere auch die Möglichkeit, die Reise gar nicht anzutreten oder zu unterbrechen, wenn diese wegen der Verspätung sinnlos geworden ist. Wer zum Beispiel ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Stadt verpasst, kann am Schalter den Fahrpreis zurückverlangen.

Im geltenden Recht beschränkt sich die Haftung der Transportunternehmen auf Schäden, die unmittelbar durch das Verpassen des letzten Anschlusses entstehen. Einige Unternehmen verteilen bei Verspätungen freiwillig so genannte "Sorry-Bons". Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Mit dem vorgeschlagenen Entschädigungssystem würden in der Schweiz künftig ähnliche Regeln gelten wie in der EU.

mk

(AWP)