Allerdings würden die Steuereinnahmen dadurch nicht erheblich steigen. Die Besteuerung von AHV-Rentnerinnen und Rentnern in der Schweiz erfolgt zum Zeitpunkt der Auszahlung der Leistungen. Bei Personen mit Wohnsitz im Ausland ist es unterschiedlich. Manche Länder erlauben keinen Abzug der Beiträge vom Einkommen, in anderen sind die Altersrenten steuerbefreit.

Die überwiegende Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland lebt jedoch in Staaten, die ein bilaterales Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen haben. Diese Abkommen sehen in der Regel eine Besteuerung im betreffenden Land vor, wie die Finanzkontrolle in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht schreibt.

Nur wenige Renten nicht besteuert

Nur 7 Prozent der Renten gehen in Länder ohne Abkommen oder mit einem Abkommen, das der Schweiz die Kompetenz zur Besteuerung überlässt. Es handelt sich um rund 57'000 Renten im Umfang von insgesamt 480 Millionen Franken, 9 Prozent der Summe exportierter Renten.

Würde die Schweiz diese besteuern, resultierten zusätzliche Steuereinnahmen von 25 bis 30 Millionen Franken pro Jahr, schätzt die EFK. 10 Prozent davon würden in die Bundeskasse fliessen. Am meisten würde der Kanton Genf profitieren, der Sitz der Schweizerischen Ausgleichskasse.

Ein Drittel der Bezüger im Ausland

2014 haben insgesamt 800'000 AHV-Rentnerinnen und Rentner die Leistungen an ihrem Wohnsitz im Ausland bezogen. Das ist ein Drittel aller Bezüger. Die Summe der exportierten Renten beläuft sich auf 5,6 Milliarden Franken pro Jahr, 14 Prozent des gesamten AHV-Volumens.

Bei den Renten der zweiten Säule verzichtet die EFK auf eine Empfehlung. Trotz einer komplexen und sehr dezentralen Organisation scheine das System gut zu funktionieren, schreibt sie. Es mangle allerdings an Transparenz. Weder die Anzahl und der Umfang der exportierten Leistungen noch das Volumen der quellenbesteuerten Leistungen und deren Ertrag seien bekannt.

(AWP)