Polen hatte Anfang September für einen Streifen von drei Kilometern entlang der Grenze zu Belarus den Ausnahmezustand verhängt. Ortsfremde, Journalisten und Hilfsorganisationen dürfen seitdem nicht in diese Zone. Deshalb lassen sich Angaben der polnischen Sicherheitskräfte dazu, was sich dort abspielt, nicht unabhängig überprüfen. Der Ausnahmezustand läuft am Dienstag um Mitternacht aus und kann laut Verfassung nicht mehr verlängert werden.

Die Gesetzesnovelle sieht nun vor, dass künftig der Innenminister bei einer Gefahrenlage allen Ortsfremden den Zugang zu einem von ihm definierten Grenzgebiet verbieten kann. Über Ausnahmen - besonders für Journalisten - soll der örtliche Kommandeur des Grenzschutzes entscheiden. Das Gesetz muss nun noch von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet werden./dhe/DP/ngu

(AWP)