Im Kanton Aargau gehen die Einkaufsläden am Montag nicht auf, und in der Zentralschweiz bleiben viele Skigebiete über die Festtage geschlossen. Die Fallzahlen und die drohende Überlastung des Gesundheitswesens erforderten sofortiges Handeln, teilte der Aargauer Regierungsrat nach einer ausserordentlichen Sitzung am frühen Freitagabend mit. Die verschärften Massnahmen seien für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung notwendig, sagte Landammann Markus Dieth an einer Telefonkonferenz.

Die Einkaufsläden bleiben deshalb bis 22. Januar, geschlossen. Ausgenommen sind Lebensmittelläden und sonstige Läden, die Lebensmittel oder andere Güter des dringenden und täglichen Bedarfs verkaufen. Im Kanton sind auch Versammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als fünf Personen verboten. Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs werden geschlossen.

Kein Skibetrieb in der Zentralschweiz

Gleichzeitig haben wegen der angespannten epidemiologischen Lage die Kantone Luzern, Schwyz, Nidwalden, Obwalden und Zug entschieden, ihre Skigebiete ab dem 22. Dezember zu schliessen. Die Corona-Lage lasse es nicht zu, dass diese Betrieb weiterführten oder überhaupt erst aufnehmen würden, erklärte der Luzerner Regierungsrat.

Die sieben Skigebiete, die um eine Betriebserlaubnis für die nächste Zeit nachgesucht hätten, erhielten deswegen einen abschlägigen Bescheid. Betroffen sind im Kanton Luzern etwa Sörenberg und im Kanton Schwyz der Stoos oder der Hoch-Ybrig.

Die beiden Kantone begründen die Schliessung der Skigebiete bis mindestens dem 29. Dezember auch mit der Lage in den Spitälern. Die Kapazitäten seien praktisch ausgeschöpft.

Auch Ob- und Nidwalden schliessen ihre Ski- und Sesselliftanlagen sowie Ski- und Schlittelpisten vom 22. bis 29. Dezember. Nur über wenige Pistenkilometer verfügt der Kanton Zug, doch auch dort wird der Skibetrieb per 22. Dezember eingestellt. Es sei nicht absehbar, dass sich die epidemiologische Lage verbessere, teilte der Kanton mit.

Ein wichtiger Zentralschweizer Wintersportkanton ist mit dem Skigebiet von Andermatt der Kanton Uri. Wie es dort weitergeht ist aber noch offen. Er werde am Wochenende über den Weiterbetrieb der Skigebiete und allfällige weitere Massnahmen entscheiden, teilte der Regierungsrat mit.

Wallis bleibt für Skifahrer offen

Anders als die Innerschweiz will der Kanton Wallis auch die Restaurants in den Skigebieten offen behalten. Mit einer Reproduktionsrate von 0,97 bleibe das Wallis knapp unter der vom Bund geforderten Mindestmarke von 1,0, erklärte Präsident der Kantonsregierung, Christophe Darbellay, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Diese Woche hatte der Kanton 48 Bergbahngesellschaften Betriebsgenehmigungen erteilt. Dass mögliche Skiunfälle die Spitäler überfordern könnten, befürchte der Staatsrat nicht. Oft gehe es um Bagatellverletzungen, auch schwerere Fälle landeten selten auf der Intensivstation.

Berner Oberland-Spitäler am Anschlag

Auch im Kanton Bern bleiben die Skigebiete vorläufig offen. Die Berner Regierung ruft aber die Bevölkerung zu grosser Vorsicht auf und will die Skigebiete schliessen, falls sich die Situation in den Spitälern verschlimmern sollte.

Der bernische Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) sagte, die Spitäler Frutigen-Meiringen-Interlaken AG (fmi) hätten in einem Brief um Schliessung der Skigebiete in ihrem Einzugsgebiet ersucht. Das Personal sei erschöpft. Diesen "Hilferuf" nehme die Kantonsregierung sehr ernst.

Der Kanton Graubünden will am Montag entscheiden, ob er die Skigebiete über die Weihnachtstage offen lässt. Bereits seit Anfang Dezember sind im Tourismuskanton die Restaurants geschlossen. Nach dem Entscheid des Bundesrates vom Freitag dürfen diese nun für einen weiteren Monat keine Gäste empfangen.

Restaurants ab Dienstag zu

Der Bundesrat hatte am Freitag entschieden, ab Dienstag schweizweit alle Restaurants, Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe zu schliessen. Läden dürfen montags bis samstags von 6 bis 19 Uhr öffnen, müssen aber an Sonntagen und Feiertagen schliessen.

Die Skigebiete dürfen offen bleiben, sofern sie eine kantonale Bewilligung erhalten. Die Massnahmen gelten vorerst bis 22. Januar. Am 30. Dezember wird der Bundesrat Bilanz ziehen und allenfalls auf Anfang Januar zusätzliche Massnahmen ergreifen.

Angesichts der Entwicklung der Coronavirus-Pandemie stellten sich die meisten Parteien und Verbänden hinter die Entscheide des Bundesrats. Sie fordern aber zusätzliche Hilfsmassnahmen für die Betroffenen. Entsetzt reagierten die Gastronomen und die Zoos. Ohne öffentliche Gelder drohe vielen von ihnen das Aus.

(AWP)