Diesen gibt es seit dem Jahr 2004. Er sollte die bis dahin langwierigen Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Staaten durch ein vereinfachtes System ersetzen.

Konkret geht es um das Ersuchen einer Justizbehörde eines EU-Landes, eine Person in einem anderen Land festzunehmen und diese Person zwecks Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zu übergeben. Der Europäische Haftbefehl beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen. Grundlage ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2002.

Das Land, in dem die gesuchte Person festgenommen wird, muss sie innerhalb von 60 Tagen nach der Festnahme an das Land übergeben, das den Haftbefehl gestellt hat. Stimmt die Person ihrer Übergabe zu, so muss sogar innerhalb von zehn Tagen über die Übergabe entschieden werden.

Entscheid soll von Justizbehörden getroffen werden

Für 32 Kategorien schwerer Straftaten ist es nicht mehr erforderlich, dass eine Tat in beiden Ländern als Straftatbestand eingestuft ist. Es reicht aus, dass die Tat im Land des Haftbefehls mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren belegt werden kann.

Entscheidungen sollen allein von den Justizbehörden ohne Einbeziehung politischer Erwägungen getroffen werden. Die Behörden arbeiten direkt zusammen. Justizministerin Katarina Barley betonte denn auch am Abend in der ARD, sie wolle von politischer Seite nicht in das rechtsstaatliche Verfahren eingreifen.

Ein Land kann die Übergabe der gesuchten Person nur schwer ablehnen. Ein zwingender Grund wäre, wenn die Person wegen derselben Straftat bereits verurteilt wurde oder es sich um Minderjährige handelt. Sogenannte "fakultative" Gründe können sein, wenn es sich um eine Straftat handelt, die nicht in beiden Ländern strafbar ist und die nicht zum Katalog der 32 genannten schweren Straftaten gehört. Auch ein laufendes Strafverfahren im vollstreckenden Land oder eine Verjährung kann dagegen sprechen.

Ermittlungen wegen Rebellion

Puigdemont hatte im Oktober die Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien ausgerufen und damit gegen die Verfassung verstossen. Darauf leitete die Justiz Ermittlungen wegen Rebellion gegen Puigdemont und andere führende Separatisten ein. Puigdemont floh daraufhin nach Belgien ins Exil. Einen zunächst ausgestellten europäischen Haftbefehl zog die spanische Justiz im Dezember wieder zurück. Am Freitag vor einer Woche wurde dann ein neuer Haftbefehl erlassen, der nun vollstreckt wurde. Puigdemont befand sich bei der Festnahme vergangenen Sonntag gerade auf der Rückreise von Finnland nach Belgien.

Der Fall liegt nun bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig. Über die Frage, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird, entscheidet das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig. Dieses prüft anhand von Unterlagen aus Spanien gegebenenfalls auch, ob eine Übergabe an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist. Sollten rechtliche Hindernisse einer Auslieferung nicht im Wege stehen, liegt die letzte Entscheidung wiederum bei der Generalstaatsanwaltschaft.

Puigdemont kann selbst verschiedene Rechtsmittel einlegen. Nicht auszuschliessen ist sogar, dass das Bundesverfassungsgericht ins Spiel kommen könnte.

(Reuters)