So wird der Kanton auf seine Bezugsrechte verzichten, mit der Umwandlung eines Darlehens in Aktien aber die Sperrminorität der öffentlichen Hand sicherstellen. Das als dringlich traktandierte Geschäft fand mit 87 gegen 1 Stimme bei 8 Enthaltungen eine deutliche Mehrheit. Ein Abänderungsantrag der Grünliberalen, dass der Kanton sein Darlehen nicht in Aktien umwandeln solle, wurde fast ebenso deutlich abgelehnt.

In der kurzen Debatte bezeichneten die meisten Fraktionssprecher die Strategie der Regierung als richtigen und wichtigen Schritt. Die sanierungsbedürftige MCH Group könne damit zwar nicht gerettet werden, sagte beispielsweise der Sprecher des Grünen Bündnisses, aber ihr stehe nun der Weg frei, mit einer Kapitalerhöhung den Weg zur wirtschaftlichen Wiederbelebung zu beschreiten.

Konkret wird einem nicht genannten privaten Investor den raschen Erwerb einer Beteiligung in zweistelliger Millionenhöhe ermöglicht. Dass das Geheimnis des Investors an der Grossratssitzung nicht gelüftet wurde, nahmen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier schulterzuckend zur Kenntnis.

Sperrminorität

Damit diese Schritte nun tatsächlich rasch und ungestört vollzogen werden können, hat die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) vorgeschlagen, der Regierung die Kompetenz zu erteilen, die Umwandlung des 30-Millionen-Darlehens in Aktien in eigener Verantwortung zu vollziehen. Damit könne ein allfälliges Referendum verhindert werden.

Mit der Umwandlung des Darlehens kann der Kanton Basel-Stadt die Sperrminorität der öffentlichen Hand für Statutenänderungen sichern. Zusammen mit den Aktionären Kanton und Stadt Zürich käme das dafür notwendige Drittel der Aktienstimmrechte zusammen, auch wenn der Kanton Baselland wie bereits angekündigt aus der AG aussteigen wird. Der öffentlichen Hand geht es in erster Linie darum, die Messestandorte in Basel und Zürich zu sichern.

(AWP)