Mit dem Bericht "Längerfristige Weiterentwicklung des Zugangs zu Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung" hat der Bundesrat ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat erfüllt. Der Bericht gibt Auskunft über den Stand der Umsetzung der vergangenen Strategie 2017-2020 der Post sowie zu den Kernthemen der neuen Strategie 2021-2024.
Die Post hat nach Auffassung des Bundesrats das strategische Ziel der Erweiterung der Zugangspunkte umgesetzt. Die Erreichbarkeit sei sowohl in der Vergangenheit als auch seit Inkrafttreten der strengeren Vorgaben ab 2019 mehr als erfüllt worden.
Die Post habe dabei den gesetzlichen Handlungsspielraum nicht vollumfänglich genutzt. Dies sei insbesondere auch im Kontext der politischen Forderungen zu begrüssen.
Zahl der Poststellen stabilisieren
In den kommenden vier Jahren will die Post gemäss dem Bericht die Zahl der Poststellen bei rund 800 stabilisieren und stärken. Die Poststellen sollten auch in Zukunft ein wichtiger Zugangspunkt für postalische Dienstleistungen sein. Sie sollten nicht nur erhalten, sondern durch Modernisierung und Öffnung für Drittanbieter gestärkt werden und damit zur besseren Auslastung des Poststellennetzes und letztlich zu dessen besserer Finanzierung beitragen.
Dass Poststellennetz soll dabei auch für andere Anbieter und Dienstleistungen geöffnet werden, etwa für Angebote von Behörden und Anbietern aus der Gesundheits-, Versicherungs- oder Bankenbranche. Die Post erhofft sich davon eine bessere Auslastung der Poststellen und einen Beitrag an die Finanzierung der Grundversorgung.
Eine positive Zwischenbilanz zieht der Bundesrat auch für den erstmals umgesetzten Planungsdialog zwischen der Post und den Kantonen. In vielen Fällen hätten bei der Suche nach alternativen Lösungen Anliegen der lokalen Stakeholder einbezogen und schliesslich eine Einigung erzielt werden können.
Dialog mit Kantonen ausweiten
Es bestehe jedoch noch punktuell Verbesserungspotenzial, heisst es im Bericht. Der Dialog müsse mittelfristig auch über Fragen des Poststellennetzes hinaus erfolgen, etwa bei strategischen Themen wie beispielsweise der digitalen Transformation der Dienstleistungen beziehungsweise einer möglichen digitalen Ausgestaltung der Grundversorgung.
Neuere Mobilitätsentwicklungen der Bevölkerung und der Digitalisierung sollten aus Sicht der Post mit Blick auf künftige Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben beobachtet werden. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Service public müsse auch die Frage einbezogen werden, welche Rolle der Post bei der Erbringung von digitalen Dienstleistungen zukommen.
Der Bundesrat teilt, wie es im Bericht heisst, die Auffassung der Post und erachtet eine grundsätzliche Diskussion über die Ausgestaltung der postalischen Grundversorgung und die Rolle der Post als unerlässlich. Er hat daher am 20. Januar 2021 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beauftragt, bis Ende 2021 gestützt auf die Ergebnisse einer Expertengruppe einen Antrag zum weiteren Vorgehen betreffend künftige Ausgestaltung und Finanzierung der Grundversorgung zu stellen.
(AWP)