Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich hob die Reglementsänderung auf. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid im Februar.

Wie Josef Bachmann, ehemaliger Geschäftsführer der Pensionskasse der PwC, in der am 26. April erscheinenden Ausgabe des AWP-Bulletins schreibt, gehe das Bundesverwaltungsgericht von einer falschen Prämisse aus.

Es hielt in seinem Urteil fest, dass das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) eine Kürzung der laufenden Renten nur dann vorsehe, wenn bei einer Kasse eine Unterdeckung bestehe.

Josef Bachmann geht hingegen davon aus, dass es sich bei der Dynamisierung der Altersrenten nicht um eine Sanierungsmassnahme handle. Es sei vielmehr die Umstellung auf ein System vorgesehen, das sich langfristig auf die finanziellen Möglichkeiten der Kasse ausrichte.

Die Reglementsänderung der PwC sieht vor, dass das Modell einer fixen Basisrente mit einem variablen Bonusteil nicht mehr nur für Neurentner gelten soll. Die Kasse will die neuen Spielregeln auch bei bisherigen Renten anwenden.

(AWP)