Die Europäische Union und Grossbritannien hatten das Abkommen Ende Dezember vereinbart, wenige Tage vor Ende der Brexit-Übergangsfrist am 31. Dezember 2020. Da auf EU-Seite keine Zeit zur Ratifizierung blieb, einigte man sich auf eine vorläufige Anwendung. Der Fristverlängerung müssten die EU-Staaten, aber auch Grossbritannien zustimmen. Das Abkommen regelt die Handelsbeziehungen beider Seiten so, dass Zölle in der Regel vermieden werden./vsr/DP/fba

(AWP)