Die SP bezeichnet die Erhöhung des Rentenalters als unnötig und unsozial. Die rechten Parteien SVP, FDP und GLP wollten die AHV allein über Leistungskürzungen reformieren und sähen die Erhöhung des Frauenrentenalters nur als Zwischenschritt zum Rentenalter 67, kritisiert die Partei in einer Stellungnahme. Bis 2030 würden die Frauen mit einer Jahresrente weniger rund zehn Milliarden Franken verlieren. Das sei inakzeptabel, da die vorgesehenen Kompensationsmassnahmen nur 30 Prozent dieser Verluste abdecken würden.

Für die Grünen liefert der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Reform keine Antwort auf die grosse Rentenlücke der Frauen von durchschnittlich 20'000 Franken im Jahr. Erst wenn die unbezahlte Familienarbeit in der ersten und zweiten Säule besser abgesichert und die Lohndiskriminierung beseitigt sei, sei eine Angleichung des Rentenalters angemessen.

SVP lehnt Ausgleichsmassnahmen ab

Die SVP begrüsst zwar die Angleichung des Rentenalters für Frauen an jenes der Männer. Die vorgesehenen 700 Millionen Franken als Ausgleichsmassnahme lehnt die Partei ab, die vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent sei inakzeptabel. Die SVP hält an ihrer Forderung fest, eine Milliarde Franken von der Entwicklungshilfe sowie angesichts der Erpressung der EU bei der Börsenäquivalenz auch die Kohäsionsmilliarde zur Sicherung der AHV zu verwenden.

Die CVP begrüsst die Massnahmen als weiteren Schritt zur Sanierung der AHV. Die Partei habe sich immer für eine schrittweise Anpassung des Referenzalters für Frauen auf 65 ausgesprochen und sie fordere die Möglichkeit eines freiwilligen flexiblen Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren. Für eine nachhaltige Sanierung der Altersvorsorge über das Jahr 2030 hinaus sei aber dringend eine strukturelle Sanierung notwendig.

400 statt 700 Mio. Franken Kompensation

Das milliardenschwere Finanzierungsloch in der AHV weitgehend über Zusatzfinanzierungen in Form einer satten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte stopfen zu wollen, ist aus der Sicht der Arbeitgeber unrealistisch. Die finanzielle Entlastung der Angleichung des Rentenalters auf 65 Jahre würde aufgrund der geplanten Ausgleichszahlungen von jährlich 700 Millionen Franken weitgehend verpuffen. Die Arbeitgeber seien aber aus politischen Gründen dazu bereit, Ausgleichszahlungen von maximal 400 Millionen Franken für die vier unmittelbar von der Erhöhung des Rentenalters betroffenen Jahrgänge mitzutragen.

Der Arbeitgeberverband fordert zudem Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit. Dazu müsse der Freibetrag für AHV-Bezüger von 1400 auf 2000 Franken pro Monat erhöht werden. Fehlanreize schaffe der Bundesrat, indem er den Vorbezug der AHV und damit die vorzeitige Pensionierung noch attraktiver mache. Dies führe zu jährlichen Mehrkosten von über 300 Millionen Franken.

Der Schweizerische Gewerbeverband begrüsst das einheitliche Referenzalter 65 für Frauen und Männer, lehnt jedoch Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Übergangsgeneration ab. Er verlangt zudem, dass die Mehrwertsteuersätze um maximal 0,3 Prozent erhöht werden.

Rentenhöhe als Ausgangspunkt nehmen

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erachtet die Vorschläge nicht als überzeugend. Eine mehrheitsfähige Reform könne nur gelingen, wenn als Ausgangspunkt die Rentenhöhe genommen werde. Die AHV-Renten seien immer weniger wert und dies bei massiv steigenden Gesundheitskosten. Deshalb fordert der SGB mit einer Initiative eine 13. AHV-Rente. Klar abgelehnt wird eine Erhöhung des Frauenrentenalters.

Eine Sanierung der AHV auf dem Buckel der Frauen sei weder fair noch mehrheitsfähig und im Nachgang zum Frauenstreik schlicht unverständlich, schreibt Travail.Suisse. Der Arbeitnehmendenverband schlägt vor, ein Baby-Boomer-Mehrwertsteuerprozent einzuführen. Damit könnte auf die Rentenaltererhöhung und auf die dazugehörenden Kompensationsmassnahmen verzichtet werden.

(AWP)