Für eine Reform der Altersvorsorge hätten beide Vorlagen angenommen werden müssen. Nun aber sagten 1'320'800 Stimmberechtigte Nein zur Gesetzesänderung, 1'186'100 stimmten ihr zu. Die Verfassungsänderung lehnten 1'257'000 Stimmberechtigte ab, 1'254'600 nahmen sie an.

Auch das Ständemehr verfehlte die Verfassungsänderung klar. Dafür wären 12 Standesstimmen nötig. Doch 11 Kantone und 5 Halbkantone sagten Nein. Mit 62,7 Prozent Nein lehnte der Kanton Appenzell Innerrhoden diese Vorlage am deutlichsten ab. Schwyz stimmte mit 62,2 Prozent gegen die Mehrwertsteuererhöhung, Glarus mit 61,4 Prozent. Deutlich Ja gesagt haben der Kanton Jura mit 57, 8 Prozent und Basel-Stadt mit 56,6 Prozent.

Aufgrund der Umfragen war mit einem knappen Resultat gerechnet worden. Die Entscheidung sollte in jenen fünf Kantonen fallen, die das Forschungsinstitut gfs.bern als Kippkantone identifiziert hatte. Nun landeten Basel-Landschaft, Solothurn, Tessin und St. Gallen im Nein-Lager, nur der Kanton Wallis stimmte den beiden Vorlagen zu.

Obwohl Verfassungs- und Gesetzesänderung untrennbar miteinander verbunden waren, fiel das Resultat für beide Vorlagen unterschiedlich aus. Die meisten Kantone, welche die eine Vorlage ablehnten, sprachen sich auch gegen die andere aus. In den Kantonen Luzern und Waadt jedoch kam eine Mehrheit für die Erhöhung der Mehrwertsteuer, aber nicht für die Reform der Altersvorsorge zusammen.

Ernährungssicherheit angenommen

Die Bundesverfassung enthält neu einen Artikel zur Ernährungssicherheit. Gemäss der ersten Hochrechnung des Forschungsinstituts gfs.bern im Auftrag von SRF sagten 79 Prozent der Stimmbürger Ja.

Der Verfassungsartikel kam auf Druck des Bauernverbandes zustande. Die Bauern befürchteten, mit der neuen Agrarpolitik könnte die einheimische Produktion geschwächt werden. Mit einer Volksinitiative wollten sie den Bund verpflichten, diese zu stärken. Dem Bundesrat und der Mehrheit des Parlaments ging das zu weit.

Das Parlament arbeitete aber einen Gegenvorschlag aus. Weil der Bauernverband damit zufrieden war und seine Initiative zurückzog, wurde nur über diesen abgestimmt. Der neue Verfassungsartikel beauftragt den Bund damit, Voraussetzungen zu schaffen, um die Versorgung der Schweiz mit Lebensmitteln sicherzustellen. Gesetzesänderungen sind nicht geplant.

(AWP/SDA/cash)