So sollen nach Angaben von Geeintes Russland nur Konzerne unter die Insolvenzverwaltung fallen, deren Tätigkeit die Stabilität der russischen Volkswirtschaft beeinflusst, "beispielsweise wenn sie die einzigen Zulieferer für strategisch wichtige Produktionen waren oder Güter des täglichen Bedarfs herstellten", teilte Geeintes Russland mit. Ein weiterer Grund für die Einsetzung eines Insolvenzverwalters wäre demnach, dass die Schliessung des Betriebs das Bestehen einer ganzen Stadt gefährde. Wann die Duma über den Gesetzentwurf abstimmen wird, war zunächst unklar.

Ein Insolvenzverwalter kann nur auf Gerichtsbeschluss nach einer entsprechenden Klage des Wirtschaftsministeriums eingesetzt werden. Die westlichen Besitzer sollen zudem das Recht erhalten, jederzeit wieder die Kontrolle über ihr Eigentum zurückzubekommen, sobald sie die Bereitschaft erklären, wieder in Russland tätig zu werden. Eine Verstaatlichung sei nur in Ausnahmefällen geplant, hiess es./bal/DP/men

(AWP)