Den Antrag, das bezirksgerichtliche Verfahren vorerst nicht weiterzuführen, haben die Sabena-Liquidatoren gestellt, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Verfügung des Bundesgerichts hervor geht. Weil die Partei des Swissair-Nachlasses nichts dagegen einzuwenden hat, erachtet das Bundesgericht die Massnahme als gerechtfertigt.
Die Swissair war 1995 bei der belgischen Fluggesellschaft Sabena eingestiegen. Sie übernahm 49,5 Prozent der damals bereits stark verschuldeten Gesellschaft. Die Sabena wurde beim Zusammenbruch des SAirGroup-Konstrukts im Jahr 2001 mit in den Konkurs gerissen. (Verfügung 5A_731/2019 vom 08.10.2019)
(AWP)