Bei den Reinigungsarbeiten im Gotthard-Basistunnel geht es um einen Auftrag im Umfang von 6,6 Millionen Franken, wie die Zeitung "Schweiz am Wochenende" am Samstag meldete. Die SBB hatte den Zuschlag für den Fünfjahresauftrag im Juli 2016 an eine Firma vergeben.

Dagegen erhob das unterlegene Unternehmen, das bereits die Tunnel-Reinigung am Lötschberg-Basistunnel besorgt, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Die berücksichtigte Konkurrenzfirma erfülle die Eignungskriterien für den Auftrag nicht, lautete die Begründung.

Die Firma habe noch nie einen Eisenbahntunnel "von vergleichbarer Grösse, geographischer Ausdehnung und Komplexität" wie den Basistunnel am Gotthard gereinigt, monierte die Beschwerdeführerin. Die Konkurrentin hätte deswegen aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen.

Das Bundesverwaltungsgericht stützte die Beschwerde in diesem Punkt, wie aus dem Urteil hervorgeht. Allerdings muss die SBB den Auftrag nun nicht direkt an die unterlegene Firma vergeben, wie es diese auch gefordert hatte. Denn diese hatte es selbst versäumt, Dokumente zu ihrem Qualitätssicherungssystem einzureichen.

SBB prüft weitere Schritte

Die SBB kann nun in eigenem Ermessen darüber entscheiden, ob sie der Beschwerdeführerin "Gelegenheit zur Nachreichung des fehlenden Nachweises" geben will. Andernfalls müsste das Vergabeverfahren abgebrochen und eine neue Ausschreibung durchgeführt werden.

SBB-Sprecher Stephan Wehrle sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, das Bahnunternehmen analysiere derzeit das Urteil. Man prüfe die weiteren Schritte, auch einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Um die Reinigung des Gotthard-Basistunnels kümmert sich gemäss dem Urteil, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt, seit Anfang Jahr die Firma, die ursprünglich den Zuschlag erhalten hat. Diese Lösung gilt aber nur, bis die Rechtsmittelfrist des Urteils abgelaufen ist.

(AWP)