Bern (awp/sda) - Die neuen Geldwäschereibestimmungen scheinen zu fruchten. In der vierten GAFI-Länderprüfung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erhält die Schweiz insgesamt ein gutes Zeugnis. Dennoch gibt es Verbesserungspotenzial.

Das geht aus der am Mittwoch publizierten Mitteilung der Groupe d'action financière (GAFI) hervor. Konkret prüfte das internationale Expertenteam, ob die Schweizer Rechtsvorschriften im Bereich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit den 40 Empfehlungen der GAFI technisch konform sind und ob die Massnahmen, die von der GAFI festgelegten Ergebnisse erreichen.

Im Vergleich mit den bereits untersuchten Ländern liegt das Resultat der Schweiz über dem Durchschnitt. Die Schweiz erzielte bei 31 der insgesamt 40 Empfehlungen der GAFI gute Noten. Wesentliche Lücken im Dispositiv wurden dabei keine festgestellt.

GUTE ARBEIT IN DER RECHTSHILFE UND BEI STRAFUNTERSUCHUNGEN

Bei der Frage, ob die Massnahmen die gewünschten Ziele der GAFI erreicht, erhielt die Schweiz in 7 von 11 Themenbereichen die Bewertung "bedeutende Wirksamkeit". Als Stärke wurde besonders die Qualität der Rechtshilfe unterstrichen. Vor allem im Bereich der Beschlagnahme und Rückgabe von Vermögenswerten an Länder, denen durch Korruptionshandlungen Schäden entstanden sind, agiert die Schweiz gemäss der Expertengruppe effektiv.

Die Arbeit der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) wurde ebenfalls als gut bewertet. Im Zentrum stand hier die Analyse und die Verwendung von Finanzinformationen in Strafuntersuchungen. Die positive Bewertung gilt auch für die Arbeit der Strafbehörden, insbesondere der Bundesanwaltschaft, bei der Verfolgung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

GELTUNGSBEREICH DER GESETZE TEILWEISE ZU ENG

Allerdings wies das Schweizer Rechtssystem bei neun Empfehlungen Diskrepanzen auf. Unter anderem kritisierten die GAFI-Experten, dass Berufe und Unternehmen ausserhalb des Finanzbereichs - beispielsweise Anwälte, Notare oder Immobilienhändler - nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt und damit ungenügend beaufsichtigt werden.

Auch der Dachverband Transparency International, welcher sich für die weltweite Bekämpfung von Korruption und Prävention von Straftaten stark macht, fordert eine Ausweitung des Geltungsbereich auf weitere Tätigkeiten. Ansonsten würde eine wesentliche Lücke in der Geldwäschereiabwehr bestehen, schreibt der Verband am Mittwoch in einer Mitteilung.

Zum Beispiel dürfe es nicht sein, dass Anwälte als Berater von Trusts und Offshoregesellschaften mithelfen, die Herkunft dubioser Gelder zu verschleiern.

MEHR KOOPERATION VON BANKEN GEFORDERT

Eine erhebliche Schwäche sieht die GAFI in der begrenzten internationalen Zusammenarbeit der MROS, weil sie nur bei Vorliegen einer Verdachtsmeldung in der Schweiz Informationen bei Finanzintermediären beschaffen können. Banken würden zudem im Verhältnis zur Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz insgesamt zu wenig Verdachtsmeldungen auslösen.

Auch die Amnesty Internationel zeigt sich unzufrieden mit den Bemühungen der Schweizer Banken in der Geldwäschereibekämpfung. Als einer der weltweit grössten Finanzplätze sei die Schweiz besonders stark Geldwäschereirisiken ausgesetzt und müsse deshalb über ein vorbildliches Anti-Geldwäschereidispositiv verfügen, betont die Organisation.

Die Banken müssen Verdachtsfälle früher erkennen und prüfen, bemängelt sie. Auch die fehlende Befugnis der MROS, Informationen von Banken einzuholen, sei angesichts der vielen internationalen Korruptionsfällen, in welchen die Schweiz involviert sei, unvertretbar.

BANKIERVEREINIGUNG WARNT VOR "SWISS FINISH"

Die gute Bewertung der GAFI zeige, dass der Schweizer Finanzplatz im internationalen Vergleich über ein leistungsfähiges System zur Geldwäschereibekämpfung verfüge. Dies schreibt die Schweizerische Bankiervereinigung in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Sie bezweifelt, dass eine blosse Erhöhung der Zahl der Verdachtsmeldungen die Wirksamkeit der Geldwäschereiprävention weiter steigern würde. So soll bei möglichen Gesetzesänderungen aufgrund der Kritikpunkte Augenmass bewahrt und auf Regeln, die über die Mindeststandards hinaus gehen, verzichtet werden.

(AWP)