Parlament und Bundesrat empfehlen die No-Billag-Initiative zur Ablehnung. Auch ein Gegenvorschlag der SVP, die die heutige Gebühr von heute rund 450 CHF auf höchstens 200 CHF begrenzen wollte, hatte im Parlament keine Chance.

Medienministerin Doris Leuthard sagte im September im Nationalrat, dass die künftig Abgabe für die SRG auf "weit unter 400 CHF" gesenkt werde. Im Juni 2015 sagte das Volk in einem historisch knappen Entscheid Ja zu einer geräteunabhängigen Empfangsgebühr für alle Haushalte. Diese soll tiefer sein als die heutige Abgabe.

Heute wird die SRG zu 70 bis 73 Prozent über Gebühren finanziert. Von den insgesamt eingezogenen 1,35 Mrd CHF erhält sie 1,235 Mrd. Rund die Hälfte der SRG-Gebührengelder fliessen in die Information.

Zweite Vorlage des 4. März ist die Finanzordnung 2021. Gegenstand dieser Verfassungsänderung ist die Verlängerung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer über 2020 hinaus. Die Verfassungsänderung soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Der Bundesrat hatte die Finanzordnung zunächst so abändern wollen, dass die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer künftig unbefristet erhoben werden können. Nach Widerstand in der Vernehmlassung begrenzte er die Frist auf 15 Jahre.

(AWP)