Die Vorlage zielt darauf ab, muslimischen Frauen das Tragen von Nikab oder Burka im öffentlichen Raum zu verbieten. Mit der Annahme käme diese Kleidervorschrift in die Verfassung und würde auf Strassen, in Restaurants und Geschäften gelten. Eine Ausnahme gäbe es für religiöse Versammlungsräume. Ein solches Verbot existierte bereits in den Kantonen St. Gallen und Tessin. Auch in Frankreich, Österreich, den Niederlanden und anderen Ländern gibt es Verhüllungsverbote.

Auf dem Papier richtete sich die Vorlage allgemein gegen Verhüllung und verbietet damit künftig auch Demonstranten und Fussballhooligans, ihr Gesicht zu verhüllen. Der Verein, der die Volksabstimmung mit einer Unterschriftensammlung durchsetzte, macht aber kein Hehl aus seiner islamkritischen Haltung. Er hatte 2009 auf gleichem Weg erreicht, dass keine neuen Minarette in der Schweiz gebaut werden dürfen. Der Verein, das Egerkinger Komitee, ist rechtskonservativ und will nach eigenem Bekunden eine Islamisierung der Schweiz verhindern.

Gegner warfen dem Verein vor, er fördere damit antiislamischen Rassismus. Der Anteil der Muslime in der Schweiz lag 2018 bei 5,3 Prozent. Die Zahl der Nikabträgerinnen wird auf rund 30 geschätzt. Eine Burka ist ein Überwurf, der Frauen ganz verhüllt und nur ein Gitterfenster zum Sehen offen lässt. Das Gewand mit Schlitz für die Augen heisst Nikab.

(AWP)