Die Bundesverwaltung habe "in Rekordzeit" die entsprechende Verordnung überarbeitet, so Parmelin. Alle vier Sanktionspakete seien damit rechtsgültig umgesetzt.

Was Güter angeht, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke eingesetzt werden können, hob der Wirtschaftsminister das durch das Neutralitätsrecht vorgegebene Gleichbehandlungsgebot hervor: Ist eine militärische Endverwendung geplant, sind auch Ausfuhren in die Ukraine untersagt. Nach Russland dürfen sogenannte Dual-Use-Güter generell nicht mehr exportiert werden.

Zusätzlich werden nach Aussage Parmelins die Vermögenswerte von 122 Personen und einem Unternehmen gesperrt. Unter den Sanktionierten befänden sich enge Vertraue des russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie Oligarchen. Gegen sie würden auch Ein- und Durchreiseverbote verhängt.

Die Sanktionen im Finanzbereich betreffen auch Vermögenswerte in Kryptowährungen. Das sei wichtig, da die Schweiz in diesem Bereich eine führende Rolle innehabe, hob Parmelin hervor.

Als strengste Massnahmen im Finanzbereich bezeichnete Parmelin das Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank sowie den Ausschluss russischer Banken vom Banken-Kommunikationssystem Swift. Letzterer werde in der Praxis durch Swift in Belgien umgesetzt, sobald die entsprechende EU-Verordnung in Kraft trete.

(AWP)