Im vergangenen Jahr wurden auf nationaler Ebene bei 21 Prozent der kontrollierten Betriebe im Entsendebereich Verstösse gegen Gesamtarbeitsverträge (GAV) gemeldet, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Mittwoch im Bericht zu den flankierenden Massnahmen (FlaM) bekannt gab. Das entspricht genau dem Vorjahresniveau.

Bei Entsandten in Branchen ohne GAV und ohne Normalarbeitsverträge wurde eine leichte Abnahme der Lohnunterbietungen von 15 auf 13 Prozent festgestellt. Bei den Schweizer Arbeitgebern hingegen zeigte sich ein leichter Anstieg von 10 auf 12 Prozent fest.

Bei den "selbständigen Dienstleistungserbringern" vermutet das Seco über alle Branchen hinweg bei 8 Prozent der 4'862 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit - das entspricht 389 Fällen (2019: 8 Prozent von 5'993 Kontrollen).

Keine Rückschlüsse auf allgemeine Arbeitslage

All diese Zahlen müssten jedoch mit Vorsicht interpretiert werden, sagte der stellvertretende Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, Peter Gasser, vor den Medien. "Rückschlüsse auf die allgemeine Arbeitslage lassen sich nicht ziehen." Denn die Vollzugsorgane wendeten bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an: Kontrolliert wird also vor allem in jenen Branchen, die für Lohn- und Sozialdumping anfällig sind.

Gute Erfahrungen wurden laut Gasser auch mit den so genannten Verständigungsverfahren gemacht, die dort ihre Anwendung finden, wo es keine Mindestlöhne gibt. 2020 wurden 1202 Verständigungsverfahren eröffnet - 753 bei Schweizer Unternehmen und 449 bei Entsendebetrieben, also Firmen aus dem Ausland.

Bei Schweizer Arbeitgebenden konnten 53 Prozent der Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Entsendebetrieben waren es sogar 82 Prozent.

Pandemie als Herausforderung

Der Vollzug der flankierenden Massnahmen in einer Pandemiesituation sei eine grosse Herausforderung, sagte der Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, Boris Zürcher. Die meisten Vollzugsstellen hätten ihre Aktivitäten während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie deutlich reduzieren oder sogar ganz einstellen müssen.

Deshalb wurde die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35'000 Kontrollen leicht unterschritten. Kontrolliert wurde die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 34'126 Unternehmen und 132'922 Personen in der Schweiz (2019: 41'305 Unternehmen und 165'969 Personen). Das entspricht 6 Prozent der Schweizer Arbeitgeber, 30 Prozent der Entsandten und 30 Prozent der selbständigen Dienstleistungserbringer.

Weniger Verdachtsmomente bei Schwarzarbeit

Auch im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden im Jahr 2020 weniger Kontrollen durchgeführt: 10'345 Betriebs- und 29'405 Personenkontrollen entsprechen im Vergleich mit dem Vorjahr einer Abnahme um 15 Prozent bei den Betriebs- und um 16 Prozent bei den Personenkontrollen. Kontrolliert wurden schwerpunktmässig Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe sowie im Handel.

Die Kontrollorgane wiesen 10'716 Verdachtsmomente und 3'316 Rückmeldungen der Spezialbehörden (z.B. AHV-Ausgleichskasse) über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen aus. Dies bedeutet eine Abnahme von 15 Prozent beziehungsweise 1,2 Prozent im Vergleich zu 2019.

Jedoch lasse dies nicht generell auf einen Rückgang der Schwarzarbeit schliessen, erklärte Gasser. Einerseits gebe es übliche jährliche Schwankungen, andererseits seien eben auch weniger kontrolliert worden.

(AWP)