Ein paar Flaschen italienischen Rotwein, mehrere Schachteln französischen Käse oder eine Ledertasche aus Tunesien: Ferienzeit ist für viele Schweizerinnen und Schweizer auch Einkaufszeit. Doch bei der Einfuhr solcher "Souvenirs" in die Schweiz sollten einige Dinge beachtet werden. Insbesondere seit am Schweizer Zoll neue Regeln gelten.

Die neuen Zoll-Bestimmungen

Für den Privatgebrauch oder als Geschenke dürfen neu Waren im Wert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei eingeführt werden. Wichtig: Entscheidend ist der Warenwert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer.

In einem zweiten Schritt wird ermittelt, ob Zollabgaben anfallen. Seit Juli gibt es diesbezüglich nur noch fünf anstelle von 17 Tarifgruppen: Fleisch, Milchprodukte, Speiseöle, Alkohol und Tabakwaren. Alle restlichen Produkte müssen nicht verzollt werden.

Das aktuelle Zollregime ist seit dem 1. Juli in Kraft. Die wichtigste Neuerung: Mehrwertsteuer und Zollabgaben werden getrennt betrachtet (siehe Box). Das Ziel der revidierten Zoll- und Agrareinfuhrverordnung ist, das Verfahren an der Grenze einfacher und effizienter zu machen. Doch insbesondere aus den Reihen von Bauern, Metzgern und Detailhändlern wird Kritik laut. Sie werfen dem Bundesrat vor, den Einkaufstourismus zu fördern.

Dieser nimmt denn auch laufend zu. Alleine 2013 gab die Schweizer Bevölkerung zehn Milliarden Franken im Ausland aus – eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Wie aus einer Studie des Marktforschungsinstituts GfK Switzerland hervorgeht, wurden davon 3,8 Milliarden auf Reisen ausgegeben. Als Grund für das Einkaufen im Ausland gibt die GfK-Untersuchung hauptsächlich den attraktiven Wechselkurs und die tieferen Preise an. Dies, obwohl die Preise im Schweizer Detailhandel in den letzten Jahren stark gesunken sind.

Freimengen einhalten

Am schnellsten kommt man über den Zoll, wenn man nur so viel mitnimmt, dass gar keine Abgaben anfallen. Für Italienreisende heisst das beispielsweise: höchstens fünf Liter Rotwein, der den Wert von 300 Franken nicht übersteigt. Beim Fleisch wurde die Freimenge von vier auf ein Kilo gesenkt (siehe Tabelle). Dafür wird nicht mehr zwischen frischen und zubereiteten Fleischprodukten unterschieden. Gar nicht mehr zollpflichtig sind Milch, Eier, Schnittblumen und Getreideprodukte.

Ein häufiger Stolperstein bei der Rückkehr aus den Ferien sind auch gefälschte Markenartikel. Führt man Fälschungen ein, muss man zwar in der Regel keine Busse befürchten. Allenfalls zieht der Zoll die Ware ein. Daneben gibt es auch Produkte, die aus anderen Gründen verboten sind: unter Artenschutz stehende Tiere und Pflanzen, Tierfelle, Elfenbeinschmuck oder geschützte Kulturgüter. Zudem muss Bargeld bei einem Wert über 10'000 Franken deklariert werden.

Weiterhin gilt: Mehrwertsteuern zurückfordern lohnt sich. Diese liegt in Deutschland beispielsweise bei 19 Prozent und bei einem Warenwert unter 300 Franken muss am Schweizer Zoll keine Mehrwertsteuer bezahlt werden. Allerdings muss für eine solche Rückvergütung die Einkaufsquittung am Zoll des Ferienlandes abgestempelt werden.

Weniger Diskussionen

Die neuen Zoll-Regeln seien grundsätzlich gut aufgenommen worden, sagt Jasmine Blum von der Eidgenössischen Zollverwaltung gegenüber cash. Es werde begrüsst, dass die Regeln viel einfacher sind und die Leute eher wissen, ob sie Abgaben zahlen müssen oder nicht. "Und wenn ja, können sie auch viel einfacher berechnen, wie hoch der Abgabebetrag ist. Es kommt dadurch zu weniger Diskussionen bei der Einreise", so Blum.

Wer die Freimengen überschreitet und erwischt wird, muss in erster Linie die gesamten Waren versteuern. Zusätzlich fällt noch ein Bussgeld an. Diese hängen vom Ausmass des Vergehens ab, belaufen sich aber in der Regel auf das Doppelte der Abgaben. Damit es gar nicht erst soweit kommt, rät das Zollamt, sich vor der Abreise über die genauen Einfuhrbestimmungen zu informieren. Dazu gibt es auf der Internetseite des Zollamts eine ausführliche Broschüre. Alternativ gibt es auch eine Zoll-App für das Smartphone. So verhindert man, vom Touristen zum Schmuggler zu werden.

Freimengen und Zollabgaben seit 1. Juli 2014

Waren Freimenge pro Person und Tag Zollabgaben in CHF
Fleisch 1 kg 17.- je kg
Butter, Rahm 1 kg/l 16.- je kg/l
Öle, Fette, Margarine 5 kg/l 2.- je kg/l
Alkohohol bis 18% Vol. 5 l 2.- je l
Alkohol über 18% Vol. 1 l 15.- je l
Zigaretten, Zigarren 250 Stk. -.25 pro Stk.
andere Tabakwaren 250 g -.10 je g

Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung, Stand: 25.7.2014