An den Details der Vorlage und am Verpflichtungskredit werde im Energiedepartement (Uvek) sowie in der Elektrizitätskommission (Elcom) zusammen mit dem Finanzdepartement (EFD) gearbeitet, sagte Sommaruga. In Kraft treten sollen die Bestimmungen unmittelbar nach der Verabschiedung durch das Parlament in der Sommersession.
Das dringliche Gesetz fusst auf Subsidiarität. Zuerst müssten die systemkritischen Unternehmen selber alles tun, um ihre Liquidität sicherzustellen, zusammen mit Eignern und Aktionären, sagte Sommaruga. Vorgesehen seien Bürgschaften oder Direktdarlehen vom Bund. Diese seien aber an strikte Auflagen geknüpft und "entsprechend unattraktiv". Es gelte, Fehlanreize zu verhindern.
Der Bundesrat verfolge mit den Vorbereitungen eines Rettungsschirms zwei Ziele, sagte die Energieministerin. Er wolle dafür sorgen, dass systemkritische Versorger selbst rechtzeitig Vorkehrungen träfen. Ebenso wolle der Bundesrat nicht, dass Kettenreaktionen die Versorgung in der Schweiz beeinträchtigen können.
Nachdem um den Jahreswechsel der Stromkonzern Alpiq in die Klemme geriet und sich einen Liquiditätspuffer verschaffen musste, habe eine Arbeitsgruppe die Grundlagen für den Rettungsschirm erarbeitet, berichtete Sommaruga.
Weitere Massnahmen nach dem dringlichen Gesetz sind in Diskussion. Sommaruga nannte Transparenzvorgaben, um Liquiditätsengpässe zu verhindern. Geprüft würden zudem Eigenkapital- und Liquiditätsvorgaben für Stromversorger, so wie sie für Banken gälten.
"Wir müssen für den Worst Case vorbereitet sein, der hoffentlich nie eintritt", begründete Sommaruga die Arbeiten am Rettungsschirm. "Abwarten ist für den Bundesrat keine Option". Auch andere Länder, etwa Deutschland und Österreich, arbeiteten an solchen Massnahmen. "Die Situation ist ernst", sagte Sommaruga.
(AWP)