Bei der Ausgestaltung des bundesgerichtlich gestützten Verbotes des Mantelhandels folgte die kleine Kammer der engeren Fassung des Nationalrats. Diese will, dass Anteile von faktisch pleite gegangenen Unternehmen nur verkauft werden dürfen, wenn es sich um überschuldete Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und Aktiven handelt. Der Ständerat wollte ursprünglich ein umfassendes Verbot.

Etwas überraschend und knapp folgte der Ständerat auch bei der eingeschränkten Revisionspflicht, dem sogenannten Opting-out, der Version des Nationalrates. Mit 23 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung sprach er sich für die Abschaffung des rückwirkenden Austritts aus der Revisionspflicht aus. Bisher wollte der Ständerat eine zweijährige Bewährungsfrist einführen, erst dann hätten Firmen auf eine Revision verzichten können sollen.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerates scheiterte damit auch mit ihrem Kompromissvorschlag. Demnach hätten Unternehmen bei der Anmeldung des Verzichts auf eine Revisionspflicht die Jahresrechnung beilegen müssen und dann alle zwei Jahre die Jahresrechnungen dem Handelsregisteramt unterbreiten müssen, um den Verzicht aufrechtzuerhalten.

"Bürokratie-Monster" verhindern

Damit schaffe man ein "Bürokratie-Monster", warnte Philippe Bauer (FDP/NE) im Namen der Komissionsminderheit. Ein solcher Mechanismus treffe die grosse Mehrheit der untadeligen Firmen, unterstützte ihn Martin Schmid (FDP/GR). Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass dies jährlich rund 200'000 Jahresrechnungen ans Handelsregister auslösen würde.

Festgehalten hat der Ständerat am Mittwoch an seiner strengeren Lösung bezüglich der Konkursbetreibung. Es sei nicht einzusehen, weshalb staatliche Stellen in diesem Bereich weiterhin ein Privileg behalten sollten, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Der Nationalrat dagegen will, dass staatliche Gläubiger wie die Steuerverwaltungen oder die Suva neu frei wählen können dürfen, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird.

Man dürfe den Staat nicht dazu zwingen, in jedem Fall den Konkurs zu eröffnen, sagte Erich Ettlin (Mitte/OW). "Das wäre ein Gemetzel." Der Vorschlag von National- und Bundesrat sei ausgewogen und weise, der Staat könne, aber müsse nicht Konkurs eröffnen.

Das grösste Problem seien die Schulden der Unternehmen bei der Mehrwertsteuer und der AHV, warb Ruedi Noser (FDP/ZH) für die strengere Lösung des Ständerates. Da gehe es um die wirklich hohen Beträge. Da müsse der Staat schon handeln können. Steuerschulden könne man ja in einer späteren Phase noch aus dieser Regulierung herausnehmen.

Der Rat beharrte schliesslich in diesem letzten Punkt mit 28 zu 15 Stimmen auf der strengen Lösung und der Differenz mit dem Nationalrat. Das Geschäft geht zurück an die grosse Kammer.

Hohe Schäden durch missbräuchliche Konkurse

Jährlich entstehen laut Expertenschätzungen Schäden von mehreren hundert Millionen Franken durch missbräuchliche Konkurse. Ein Konkurs soll Unternehmen gemäss der bundesrätlichen Vorlage keinen Vorwand mehr bieten können, Löhne und Schulden nicht zu zahlen und andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.

Das Herzstück der Vorlage bilden Massnahmen im Strafrecht. Den Riegel schieben will der Bundesrat den Missbräuchen namentlich mit einem Tätigkeitsverbot. Ein Gericht kann ein solches bei einem Konkurs- oder Betreibungsdelikt bereits heute anordnen und jemandem eine Funktion in einem Unternehmen verbieten.

Neu soll das im Strafregister eingetragene Tätigkeitsverbot den Handelsregisterämtern mitgeteilt werden. Diese sollen die betreffenden Personen aus dem Handelsregister löschen.

Ergänzend sollen präventive Massnahmen im Obligationen- sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht hinzukommen. So soll die Öffentlichkeit nach den im Handelsregister eingetragenen Personen suchen und die Funktionen der Gesuchten sehen können.

(AWP)