Die Kantone sollen vor der Genehmigung der Prämientarife gegenüber den Versicherern und der Aufsichtsbehörde nicht nur zu den für ihren Kanton geschätzten Kosten, sondern auch zu den für ihren Kanton vorgesehenen Tarifen Stellung nehmen können. Das forderten die Standesinitiativen aus den Kantonen Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg. Eine äusserst knappe Mehrheit im Rat teilte dieses Ansicht und stimmte den Standesinitiativen mit 21 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

Das Votum fiel dabei entgegen der Empfehlung der vorberatenden Kommission. Sie war der Ansicht gewesen, dass Aufsicht und Überprüfung der Prämien in den Händen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bleiben müssten, sagte Kommissionssprecher Erich Ettlin (CVP/OW). Schliesslich würden die Prämien teilweise auf Faktoren basieren, die auf Bundesebene berechnet würden. Das BAG könne somit den erforderlichen Gesamtüberblick gewährleisten.

Ebenfalls entgegen der Kommissionsempfehlung nahm der Ständerat eine Motion seines alt-Mitglieds Filippo Lombardi (CVP/TI) an. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) so zu ändern, dass die Kantonen wieder das Recht haben, auf die Buchhaltungsdaten zuzugreifen, die der Prämienberechnung der Versicherer zugrunde liegen. Der Rat nahm diese Motion mit 22 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen an.

Die Vorlagen gehen an den Nationalrat. Gesundheitsminister Alain Berset wehrte sich im Rat gegen Vorwürfe betreffend derzeit fehlender Transparenz. Die Kantone erhielten jeden Frühsommer zahlreiche und detaillierte Informationen für die bevorstehende Prämienrunde. "Es entspricht nicht der Wahrheit, dass die Kantone zu wenig Informationen bekommen", sagte Berset.

(AWP)