Der Vorstoss von Philippe Nantermod (FDP/VS) drehte sich um Dienstleister, die über Internet-Plattformen Verträge abschliessen. Im Vordergrund stehe der Mobilitätsdienst Uber und dessen Taxifahrer, wie Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) sagte.

Zwei Parteien könnten sich nicht einfach selber darauf einigen, dass ein Vertrag kein Arbeitsvertrag sei, sondern ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem selbständig Erwerbenden. Dass dies die Steuer- oder Sozialversicherungsbehörden unter Umständen nicht akzeptierten und den Vertrag umklassierten, habe durchaus seine Richtigkeit, betonte Bischof.

Denn das Bundesgericht habe definiert, was ein Selbständiger sei und was ein Angestellter. Das höchste Gericht habe dabei klare Kriterien angewendet. So sei insbesondere zu beurteilen, ob ein Abhängigkeitsverhältnis bestehe und wer das unternehmerische Risiko trage. An diesen Vorgaben orientierten sich die Vollzugsbehörden.

Der Motionär hatte gefordert, dem Willen der Vertragspartner sollte mehr Gewicht beigemessen werden. Der Ständerat befand, den Parteiwillen als zusätzliches Kriterium einzubeziehen sei unnötig und zudem nicht geeignet, die Rechtssicherheit zu erhöhen. Mit dem Nein der kleinen Kammer ist der Vorstoss vom Tisch.

(AWP)