Die Frage, wie wegen des künftig um ein Jahr höheren Rentenalters Frauen der Übergangsjahrgänge mit wie viel Geld unterstützt werden, stand im Mittelpunkt der Ständeratsdebatte zur AHV-Reform am Dienstag. Mit 27 zu 15 Stimmen entschied sich die kleine Kammer für den Vorschlag der Mehrheit der Sozialkommission (SGK-S).

Dieses Modell berücksichtigt wie der Bundesrat neun Jahrgänge. Von den Kosten her gesehen liege es in der Nähe des Antrages des Bundesrats, betonte Sprecher Erich Ettlin (Mitte/OW). Für Frauen, die ihre Lebensplanung wegen der AHV-Revision anpassen müssten, sei der Zuschlag gerechtfertigt, und das Rechenmodell sei transparent, sagte Peter Hegglin (Mitte/ZG).

Gerade Frauen-Übergangsjahrgänge mit kleinen Einkommen, oft aus Teilzeitarbeit, müssten für die AHV-Stabilisierung aufkommen, kritisierte Maya Graf (Grüne/BL). Für tiefe Renten mache der Zuschlag viel aus, ergänzte Pirmin Bischof (Mitte/SO). Demgegenüber bewirke die vom Nationalrat beschlossene geringere prozentuale Kürzung der vorbezogenen Renten bei hohen Renten mehr.

Höhere Zuschläge

Mit dem neu beschlossenen, sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken monatlich ist der Ständerat gegenüber den Übergangsjahrgängen grosszügiger als der Nationalrat. Die Zuschläge werden zu Beginn und am Ende der Ausgleichsphase reduziert ausbezahlt; vier der neun Jahrgänge erhalten sie zu 100 Prozent.

Den höchsten Zuschlag von 240 Franken soll es gemäss Ständerat bei Einkommen bis 57'360 Franken geben. 170 Franken wären es bei bis zu 71'700 Franken und 100 Franken bei über 71'700 Franken. Ausbezahlt würde der Zuschlag auch bei einem Vorbezug der Rente.

Die eigentliche Rente würde für die Frauen-Übergangsjahrgänge bei einem Vorbezug allerdings gleich stark gekürzt wie bei den anderen Versicherten. Der Zuschlag soll nicht der Plafonierung der Rente unterliegen. Der Nationalrat hingegen will - Zuschläge eingerechnet - höchstens die reguläre Maximalrente auszahlen.

Minderheit für sieben Jahrgänge

Eine Minderheit um Damian Müller (FDP/LU) hätte sich weniger grosszügig zeigen wollen. Sie beantragte, lediglich sieben statt neun Jahrgänge zu berücksichtigen, und sie wollte diesen Frauen geringere Zuschüsse an die Rente leisten - wenn diese nicht vorzeitig bezogen wird. Mit dem Modell der Mehrheit werde der Vorbezug der Rente mit Zuschlägen vergoldet, kritisierte Müller.

Mit Frauen, die ihre Rente vorbeziehen, wollte die Minderheit gleich verfahren wie der Nationalrat, nämlich im Sinn einer Privilegierung die Renten weniger stark kürzen und den Vorbezug ab 62 Jahren ermöglichen. Der Nationalrat will nur sechs Übergangsjahrgänge berücksichtigen, Müllers Minderheit deren sieben.

Sozialminister Alain Berset sprach sich für die Lösung der SGK-Mehrheit aus. Die Arbeit sei damit aber nicht beendet, denn die Komponenten müssten noch verfeinert werden, damit die Vorlage mehrheitsfähig werde.

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(AWP)