Anfang April beschlossen 16 Länder, eine Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) zu gründen, nachdem eine Einigung auf EU-Ebene immer unwahrscheinlicher geworden war. Die neue Behörde soll Straftaten ermitteln, die zum Nachteil finanzieller Interessen der Union sind.

Dabei geht es vor allem um den Missbrauch von EU-Mitteln und den grenzübergreifenden Umsatzsteuerbetrug. Die Schätzungen über die Schäden durch derartige Delikte gehen weit auseinander: EU-Vertreter taxieren den Fehlbetrag in den Staatskassen auf jährlich 50 Milliarden Euro. Den Startschuss zur Klärung der Details beim Aufbau der Behörde wollen die beteiligten EU-Justizminister am 8. Juni in Luxemburg geben.

"Das entscheidende ist, dass dieses Projekt endlich in Gang kommt und dass sie sich nicht tot verhandeln - anders als bei der Finanztransaktionssteuer", fordert der finanzpolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Sven Giegold. Das im Vertrag von Lissabon verankerte Konzept der verstärkten Zusammenarbeit kam auch bei der Börsensteuer zum Tragen und soll dann angewandt werden, wenn eine Einigung zwischen allen EU-Staaten unmöglich ist. Dazu bedarf es mindestens neun Mitgliedsländer.

EU-Intregration vorantreiben

Der deutsche Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat angeregt, diesen Mechanismus in Zukunft stärker zu nutzen, um die EU-Integration voranzutreiben. Auch die deutsche Kanzlerin Angela Merkel warb für ein "Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten", war damit aber in Osteuropa aus Furcht vor einem Zurückbleiben auf Misstrauen gestossen. Im Fall der Staatsanwaltschaft sind zwar Deutschland und Frankreich dabei, nicht aber etwa die rechtsgerichteten und EU-skeptischen Regierungen Ungarns und Polens.

Für Dänemark, Irland und das ohnehin vor dem EU-Austritt stehende Grossbritannien gelten die so genannten "opt-out"-Sonderregeln, mit denen die drei Länder von einer Teilnahme befreit sind. Italien wiederum zögert noch, weil es sich nach seinen Erfahrungen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität eigentlich noch umfassendere EU-Massnahmen wünscht.

Pikant ist die Weigerung Maltas, bei dem Projekt mitzumachen. Der kleine Mittelmeerstaat hat den Ruf eines Steuerparadieses und steht auch bei anderen Steuerthemen - etwa beim EU-Vorgehen gegen die Tricks von Grosskonzernen gegenüber dem Fiskus - auf der Bremse. Die Regierung in Valletta steht derzeit zudem massiv wegen Veröffentlichungen im Zuge der Panama Papers unter Druck und hat Neuwahlen angesetzt. Das Land hat bis Ende Juni die EU-Ratspräsidentschaft inne. Damit waren die Malteser seit Jahresanfang für die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft zuständig, die sie selbst ablehnen.

Dass Handlungsbedarf besteht, ist bei den nun Beteiligten unbestritten. Denn die EU-Anti-Betrugsbehörde Olaf hat sich als eher zahnloser Tiger erwiesen, weil sie keine Ermittlungen an sich ziehen darf, sondern die Verdachtsfälle an die nationalen Behörden weitergibt. Dort werden nach Angaben eines EU-Vertreters aber nur etwa 40 Prozent der Olaf-Eingaben weiterverfolgt.

Kampf gegen Karussell-Geschäfte

Für Aufsehen hatte 2009 ein Fall in Frankreich gesorgt, der künftig in den Aufgabenbereich der EPPO-Ermittler fallen würde: Betrüger hatten bei der Erhebung von Umsatzsteuern im Handel von CO2-Verschmutzungszertifikaten mehrere EU-Staaten um insgesamt rund fünf Milliarden Euro geprellt.

Generell sollen sich die Staatsanwälte so genannter Karussell-Geschäften über mehrere EU-Staaten hinweg annehmen. Dabei machen sich Betrüger zunutze, dass bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen Unternehmen keine Umsatzsteuer anfällt. Ein deutscher Unternehmer A verkauft also zum Beispiel seine Maschine an eine Firma B in den Niederlanden und muss dafür keine Umsatzsteuer abführen. Die Firma B veräussert die Ware weiter im eigenen Land an den Kunden C mit einem Aufschlag in Höhe der Umsatzsteuer von 21 Prozent, gibt diese beim Finanzamt aber nicht an.

Der Kunde C kann sich die Abgabe trotzdem zurückerstatten lassen und verkauft die Maschine wiederum zurück an A in Deutschland, wobei erneut keine Umsatzsteuer anfällt. Die Beteiligten können dann eine neue Runde für das Karussell von A nach B und C einläuten. In vielen Fällen ist der Mittelsmann B, der die 21 Prozent Umsatzsteuer für sich behalten hat, nach einiger Zeit verschwunden und kann vom Finanzamt nicht mehr belangt werden. Mitunter machen sich die Betrüger nicht einmal die Mühe, eine Ware zu liefern.

Derartigen Fällen soll die EPPO-Behörde auf die Spur kommen, deren Sitz in Den Haag oder Luxemburg vorgesehen ist. Sie wird von einem Staatsanwalt und zwei Stellvertretern geleitet. Jeweils ein weiterer Ermittler ist federführend für ein Mitgliedsland zuständig. In den entsprechenden EU-Staaten sind diesem EPPO-Ermittler mindestens je zwei Staatsanwälte zugewiesen, die sich dann im Verbund die Fälle vornehmen sollen. Kommt es zur Anklage, wird der Fall vor ein Gericht in jenem Land gebracht, in dem der Betrug massgeblich begangen wurde. Die Verlegung in ein anderes Land durch das EPPO ist aber möglich. 

(Reuters)