Mit den erhöhten Mineralölsteuersätzen will die Landesregierung Ertragsausfälle kompensieren, die durch die Förderung umweltschonender Treibstoffe entstehen. Die Anpassung soll die Ertragsneutralität in dem Bereich bis zum 31. Dezember 2028 sicherstellen.

Das Parlament hatte im vergangenen Dezember im Rahmen einer parlamentarischen Initiative die geltende Förderung von umweltschonenden Treibstoffen im Mineralölsteuergesetz als Übergangslösung bis Ende 2023 verlängert. Zudem wurde entschieden, dass die daraus entstehenden Steuerausfälle bis Ende 2028 über eine höhere Besteuerung von Benzin und Dieselöl auszugleichen sind.

Wegen Pandemie zugewartet

Seit 2008 werden umweltschonende Treibstoffe wie Erdgas oder Biodiesel steuerlich gefördert. Die entstehenden Steuerausfälle müssen gemäss Gesetz kompensiert werden. Bislang gelang dies nur teilweise. Der Bund hatte eine Erhöhung per Anfang Juli 2020 im Auge, wartete aber aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit der Coronakrise zu.

Weiter passte der Bundesrat laut eigenen Angaben die Mineralölsteuerverordnung an. So nahm er diverse Änderungen im Bereich der Mineralölsteuerrückerstattungen insbesondere bezüglich der Harmonisierung und Vereinfachung der Nachweise des Treibstoffverbrauchs vor.

Weitere Preiserhöhung erwartet

In den kommenden Jahren dürften die Preise für Benzin und Diesel in der Schweiz weiter steigen. Grund dafür sind Entscheide des Parlaments zugunsten des Klimaschutzes im revidierten CO2-Gesetz. Die grosse Kammer ist wie der Ständerat mit Massnahmen einverstanden, die das Benzin verteuern.

Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sollen einen grösseren Teil des CO2-Ausstosses kompensieren müssen - und mehr im Inland. Das Parlament will den Aufschlag aber begrenzen: Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen.

(AWP)