Die Auseinandersetzung mit Swissgrid geht auf das Jahr 2013 zurück. Damals mussten Stromproduzenten ihren Anteil am Übertragungsnetz im Rahmen einer gesetzlich vorgesehenen Enteignung an Swissgrid übertragen. Alpiq erhält nun gemäss Verfügungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) die Entschädigung für die Übertragung ihrer Anteile an die Swissgrid AG sowie die Deckungsdifferenz für Netzentgelte der Jahre 2011 und 2012.

Ein unabhängiges Unternehmen wird nun die definitive Höhe der Entschädigung inklusive Zinsen berechnen. Das Resultat erwartet Alpiq im zweiten Halbjahr 2021. Dies werde voraussichtlich zu einem weiteren positiven Effekt führen, schreibt Alpiq weiter. Sowohl Alpiq als auch Swissgrid können beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen diese Verfügungen einlegen.

Bereits am Vortag hatte die BKW mitgeteilt, sie erhalte aus dem Rechtsstreit mit Swissgrid nachträglich Geld. Der Konzern erwartet daraus einen positiven Einmaleffekt in der Grössenordnung von 30 bis 40 Millionen Franken.

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(AWP)