Wegen technischer Mängel blieb die Schliesskraft der Türe erhalten, wie die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) am Mittwoch in ihrem Zwischenbericht schreibt. Der 54-jährige Zugchef wurde bei der Abfahrt aus dem Bahnhof Baden AG am Samstag, 4. August, um 00.10 Uhr, mitgeschleift und tödlich verletzt.

Eine lose Verbindung beim Druckwellenschalter der Türe 4 des betroffenen Wagens hatte zur Folge, dass die Schliesskraft der Türe nicht abgebaut wurde, wenn sie auf ein Hindernis traf. Damit war der Einklemmschutz nicht wirksam.

Der Sensor "Türe zu 98 Prozent geschlossen" soll systembedingt die Einklemmschutzfunktion kurz vor den Endschliessung der Türe deaktivieren. Gemäss der Untersuchung spricht der Sensor nicht immer an der gleichen Position an.

Dies bedeutet, dass der Einklemmschutz bereits vor 98 Prozent des Schliessvorgangs abgeschaltet wird. In diesem Zustand kann ein Gegenstand von einer bestimmten Grösse eingeklemmt werden, ohne dass ein Druckabbau erfolgt.

Der Zustand der Türen wird gemäss Sust-Zwischenbericht dem Lokführer mittels einer roten Kontrolllampe im Führerstand angezeigt. Bei leuchtender Lampe sei mindestens eine Türen offen, bei erloschener Lampe seien alle Türen verschlossen und verriegelt.

"Falsche Information" für Lokführer

Das System führt gemäss Sust dazu, dass bei der Blockierung eines dieser beiden Schalter, die Tür unabhängig von der effektiven Position des Türflügels permanent als geschlossen gemeldet wird. Daher könne das System dem Lokführer eine falsche Information über den Schliesszustand der Türen anzeigen.

"Der Lokführer muss den via die rote Kontrolllampe übermittelten Informationen über die Türschliessung vertrauen können", heisst es im Zwischenbericht weiter. Das aktuell eingebaute Systems erfülle diese Anforderung nicht.

Das genaue Zusammenspiel zwischen den Mängeln und dem Unfall wird die Sust in ihrem Schlussbericht darlegen. Sie empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), den Fahrzeughalter, also die SBB, aufzufordern, das heutige System für die Inaktivschaltung des Einklemmschutzes auf dem Einheitswagen IV durch ein zuverlässiges System zu ersetzen.

"Unsicherheit beim Lokpersonal"

In die Türen eingeklemmte Personen oder Gegenstände müssten mit hoher Sicherheit festgestellt werden, hält die Sust fest. Das heutige System der Einheitswagen IV mit der Parallelschaltung von zwei Türendschaltern erfülle diese Anforderung nicht.

Die Tür könne dem Lokführer als geschlossen gemeldet werden, obwohl diese nicht ganz verschlossen sei. "Dies führt zu Unsicherheit beim Lokpersonal und kann zu Unfällen führen", steht im Zwischenbericht.

Die SBB lässt nach eigenen Angaben die Empfehlungen der Sust in ihre eigenen Untersuchungen einfliessen. Man arbeite bereits an konkreten Massnahmen zu den Empfehlungen, schreiben die SBB in einer Stellungnahme.

Die Einheitswagen IV könnten weiterhin sicher betrieben werden. Es sei daher nicht nötig, die Bahnwagen ausser Betrieb zu nehmen. Die Sofortmassnahmen gewährleisteten die Sicherheit von Reisenden und Mitarbeitenden.

SBB setzen auf zusätzliche Kontrollen

Die SBB unterziehen derzeit alle Türen des betroffenen Wagentyps einer zusätzlich Kontrolle. Rund zwei Drittel aller Wagen seien kontrolliert. Türen, bei denen ein Mangel festgestellt werde, würden entweder umgehend instandgesetzt, gesperrt oder als defekt gekennzeichnet.

Anschliessend werde der Wagen wieder in Betrieb gesetzt und zum nächstmöglichen Zeitpunkt repariert. Falls nötig, würden die Wagen in den SBB Servicestandorten zurückbehalten, bis sie instand gesetzt seien.

Die SBB haben als Reaktion auf den tödlichen Arbeitsunfall eines Zugchefs auch den Abfertigungsprozess überprüft und mit den Sozialpartnern diskutiert. Der heute gültige Abfertigungsprozess sei für die Kunden und das Personal sicher, heisst es in der Stellungnahme.

Eine interne Expertengruppe prüfe, ob es Prozessanpassungen gebe, welche die Sicherheit weiter erhöhten. Diese Analysen würden auch mit der Personalkommission besprochen.

mk

(AWP)