Darauf deutet ein Bericht des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) hin, den die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) am Mittwoch veröffentlicht hat. Darin beleuchtet die Aufsichtsbehörde die jüngste Pannenserie bei der Swisscom: Anfang dieses Jahres gab es innerhalb eines Monats sechs Störfälle, am 26. Mai kam es zu einer weiteren Panne.

Dabei waren zeitweise auch einzelne Notrufzentralen nicht erreichbar. Der Zugang zum Notruf sei kein Dienst der Grundversorgung, hält das Bakom dazu fest. Gemäss dem Bericht handelt es sich um eine Verbundleistung aller Telefondienstanbieterinnen und der Blaulichtorganisationen.

Verantwortung bei einem Unternehmen

Die Aufsichtsbehörde regt daher an, eine technische Systemführerschaft zu prüfen, um die Abwicklung der Notrufe zu gewährleisten. Dabei übernimmt ein Unternehmen den Lead für eine übergeordnete Aufgabe.

Die technische und organisatorische Weiterentwicklung der Notrufsystematik benötige in der Praxis stabile und langfristig angelegte Beziehungen zwischen den Systempartnern, schreibt das Bakom. Es regt im Bericht an, die Systemführerschaft der Swisscom zu übertragen, "dies auch aufgrund der besonderen und gesetzlich geregelten Eigentümerstruktur", wie es im Bericht heisst.

Zusätzlich braucht es laut Bakom ein gesetzlich festgelegtes Mindestniveau für die Qualität und eine Berichterstattungspflicht. Zudem könnten die bei der Bewältigung der Pannen eingesetzten Massnahmen im Gesetz verankert werden.

Die Pannen betrafen jedoch nicht nur die Notrufe, sondern die gesamte Telefonie, das Internet, TV-Dienste oder den Mobilfunk und damit auch die Grundversorgung. Das Bakom hält dazu fest, dass die Konzession dafür per 2023 neu vergeben wird. Zudem stelle sich die Frage, ob die technisch-administrativen Vorschriften des Bakom der politischen Bedeutung und den Erwartung an die Grundversorgung gerecht würden. Es sei zu prüfen, ob der Bundesrat entsprechende Qualitätsvorgaben machen solle.

Höhere Ansprüche

Die Aufsichtsbehörde hinterfragt auch die Ansprüche, die heute an die Grundversorgung gestellt werden. Die Mindestvorgabe für Sprachdienste liegt bei einer Verfügbarkeit von 99 Prozent, was eine Ausfallzeit des Sprachtelefondienstes in der Grundversorgung von über 3 Tagen pro Jahr erlauben würde. Das Bakom schlägt vor, eine Anpassung auf 99,7 Prozent oder höher zu prüfen.

Die Aufsichtsbehörde stellt der Swisscom für die Bewältigung der Pannen ein gutes Zeugnis aus. Die Aufarbeitung falle vertieft und umfassend aus, heisst es im Bericht. Zwei externe Audits liessen einen "relevanten Erkenntnisgewinn" zu. Zudem habe die Swisscom Massnahmen ergriffen mit dem Ziel, die Netzstabilität unmittelbar zu erhöhen. Zu den konkreten Ursachen der Pannen macht der Bericht keine Angaben.

(AWP)