Das Enteignungsgesetz sieht dieses Vorgehen vor, wenn ein Unternehmer nachweisen kann, dass ihm sonst bedeutende Nachteile entstehen würden. Vorliegend ist gemäss den kürzlich 14 publizierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ersichtlich, dass die Pläne für das Hochspannungsprojekt rechtskräftig sind und bereits im Januar mit dem Bau begonnen wurde.

Das gesamte Vorhaben bedürfe zudem die Koordination vieler Teilbereiche. Es sei deshalb klar, dass der Swissgrid ein grosser Nachteil drohe, wenn sie nicht über die Parzellen verfügen könne.

Die Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis erstreckt sich über eine Länge von rund 29 Kilometern und umfasst 77 Masten. Kleinere, bereits bestehende Leitungen werden im Rahmen des Projekts abgebaut und integriert.

mk

(AWP)