Die Wirkstoffe in dem Medikament fielen neu unter die Covid-19- Verordnung 3 des Bundes und dürften nach der Einreichung eines Zulassungsgesuchs in Verkehr gebracht werden, teilte Swissmedic am Dienstag mit. Die Behörde gab offiziell am 16. April grünes Licht. Damit steht das Arzneimittel bereits vor dem eigentlichen Zulassungsentscheid zur Verfügung.

Beim Medikament handelt es sich um einen künstlichen Antikörper-Cocktail. Er wurde entwickelt, um eine Abwehr gegen das Coronavirus zu ermöglichen. Die bisherigen Erfahrungen zeigten laut Swissmedic, dass Krankheitsverläufe durch das Arzneimittel abgeschwächt werden konnten.

Die USA hatten für das Medikament mit den Wirkstoffen Casirivimab und Imdevimab bereits im November 2020 eine Notfallzulassung erteilt. Damit können Patienten mit leichter bis mittelschwerer Covid-19-Erkrankung behandelt werden, wenn das Risiko für einen schweren Verlauf besteht. Auch in der EU kommt das Arzneimittel ohne Zulassung bereits zur Anwendung.

(AWP)