Die BA beantragte, dass 20 Monate bedingt ausgesprochen werden. Der Angeklagte müsste somit 14 Monate der Strafe absitzen, wobei die 11 Monate Untersuchungshaft angerechnet würden. Zudem soll dem 52-jährige Angeklagten eine bedingte Geldstrafe von 600 Tagessätzen zu 400 Franken auferlegt werden.

Die BA geht davon aus, dass der Angeklagte ab 1999 insgesamt 13 Jahre lang rund 50 Millionen Franken des ehemaligen griechischen Verteidigungsministers Apostolos-Athaniasios Tsochatzopoulos über Konten bei Morgan Stanley schleuste. Dabei wurde der Cousin Tsochatzopoulos als Strohmann vorgeschoben.

Gegenüber der Bank soll der Angeklagte wiederholt falsche Angaben über den tatsächlichen Berechtigten und die Verwendung der Gelder gemacht haben.

Rund eine Million Euro der Gelder zweigte der Angeklagte gemäss BA für sich und seinen besten Freund ab, mit dem er zusammen studiert hatte. Um dies zu kaschieren, sollen sie den Verkauf von Bildern eines griechischen Malers vorgeschoben haben.

Praxis der Bank

Das Bundesstrafgericht versuchte am zweiten Prozesstag mit der Befragung von zwei Zeugen zu klären, ob die Kontoeröffnung und die danach eintreffenden Gelder des mutmasslichen Strohmanns einer ausreichenden Überprüfung durch den Angeklagten unterzogen wurden.

Im Kundenprofil hatte der 52-jährige Angeklagte beispielsweise angegeben, dass vom Strohmann etwa 5 Millionen US-Dollar kommen werden. Zwei Tage nach der Kontoeröffnung im Juli 1999 trafen jedoch fast 10 Millionen Franken ein. Diese wurden auf der Basis von Checks gutgeschrieben, die auf zwei Offshore-Firmen lauteten. In den folgenden zwei Jahren wurden insgesamt Checks in der Höhe von rund 47 Millionen Franken eingelöst.

Beide Zeugen bestätigten, dass in solchen Fällen ein Kundenberater nachfragen müsste, um die Hintergründe der hohen Summen zu klären und plausible Erklärungen vom Kunden zu erhalten. Allerdings seien die damaligen Anforderungen noch nicht so streng gewesen, wie heute.

Der frühere Studienkollege sagte zudem aus, dass damals bei den Banken noch nicht so umfangreiche Dossiers angelegt wurden. Je nach Umständen hätten mündlich erteilte Hintergrundinformationen ausreichen können. Ausserdem seien die damaligen Systeme noch nicht so benutzerfreundlich gewesen, wie sie es heute seien.

Entgelt für Rüstungsauftrag

Das Geld hatte der in Griechenland zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilte Tsochatzopoulos für das Einfädeln eines Rüstungsgeschäfts mit Russland erhalten. In Griechenland wurden zahlreiche weitere Personen im Zusammenhang mit diesem Fall verurteilt. Der Angeklagte ist deutsch-griechischer Doppelbürger und hat gemäss BA von Anfang an gewusst, dass die Gelder aus illegaler Quelle stammen.

Die Verteidigung forderte einen Freispruch vom Vorwurf der qualifizierten Geldwäscherei. Sie erachtet die für die Geldwäscherei notwendige verbrecherische Vortat als nicht bewiesen. Die Verteidigung hatte zu Prozessbeginn kritisiert, dass die Verteidigungsrechte des Angeklagten von der BA systematisch torpediert worden seien.

Das Urteil wird Ende kommender Woche bekannt gegeben. (Fall SK. 2018.73)

(AWP)