Es sei damit zu rechnen, dass der zuständige Richter Victor Marrero dem über 26 Milliarden Dollar (24 Mrd Euro) schweren Mega-Deal zustimme, schrieben zunächst das "Wall Street Journal" und später auch die Nachrichtenagentur Bloomberg am Montagabend (Ortszeit) unter Berufung auf eingeweihte Kreise. Das Urteil solle voraussichtlich schon am Dienstag bekanntgegeben werden. Die Unternehmen selbst wollten sich vorerst noch nicht äussern.

Für die Telekom und ihre US-Tochter wäre ein positives Urteil des Richters ein grosser Erfolg. Die Fusion war bereits im April 2018 vereinbart worden, doch aufgrund kartellrechtlicher Bedenken stockt das Grossprojekt seit bald zwei Jahren. Zwar haben die Wettbewerbshüter des US-Justizministeriums bereits unter Auflagen grünes Licht gegeben und auch die Branchenaufsicht FCC stimmte schon zu. Doch 13 Bundesstaaten und der Regierungsbezirk Washington hatten gegen die Hochzeit der dritt- und viertgrössten US-Mobilfunker geklagt.

Das von den grossen US-Küstenstaaten New York und Kalifornien angeführte Klägerbündnis fürchtet, dass die Fusion dem Wettbewerb schadet, was Jobverluste und Preiserhöhungen verursache. Im Dezember war es in New York zum Showdown vor Gericht gekommen - bei den zweiwöchigen Verhandlungen sagten auch Telekom-Boss Tim Höttges und T-Mobile-Chef John Legere als Zeugen aus. Der Fall ist auch politisch brisant, da sich demokratisch regierte Bundesstaaten mit der Klage gegen die republikanische Regierung von US-Präsident Donald Trump stellen.

Bei Anlegern sorgten die Medienberichte über eine bevorstehende Zustimmung von Richter Marrero für grosse Aufregung. Sprints Aktien schossen im nachbörslichen US-Handel zunächst um rund 70 Prozent in die Höhe, während T-Mobiles um 12 Prozent zulegten. Vor allem die Papiere des kleineren und hoch verschuldeten Fusionspartners Sprint hatte die grosse Ungewissheit um den Zusammenschluss zuvor stark belastet. Die Skepsis an der Wall Street war zeitweise sehr gross. T-Mobile und Sprint wollten schon in den Vorjahren zusammengehen, was unter anderem an kartellrechtlichen Bedenken gescheitert war.

(AWP)