Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen Berufsvorsorge müssen periodisch an die Teuerung angepasst werden, bis die Bezüger das ordentliche Rentenalter erreichen.

Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag mitteilte, erfolgt eine erste Anpassung dieser Berufsvorsorge-Renten nach drei Jahren. Nachher ist der Teuerungsausgleich an jenen der AHV gekoppelt und erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.

Die Anpassung von 0,3 Prozent bei den seit 2018 laufenden Renten basiert auf der Teuerung zwischen September 2018 und September 2021 gemäss dem Index der Konsumentenpreise.

Im weiteren musste das BSV prüfen, ob auf Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die noch nie angepasst wurden, ein Teuerungsausgleich fällig ist. Das war bei seit 2008, 2011 und 2012 laufenden Renten der Fall. Der Vergleich des Konsumentenpreisindex für September 2021 mit den Indices dieser Jahre zeigte, dass einzig die seit 2012 ausgezahlten Renten an die Teuerung angepasst werden müssen. Der Anpassungssatz beträgt 0,1 Prozent.

Die Renten, für die das Berufsvorsorgegesetz (BVG) keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden von den Pensionskassen ihren finanziellen Möglichkeiten gemäss angepasst. Darüber entscheidet das entsprechende Leitungsorgan jährlich.

(AWP)