Die Steuererklärung liegt zurzeit in vielen Schweizer Haushalten auf dem Küchen- oder dem Wohnzimmertisch zur Bearbeitung bereit. Ende März läuft die offizielle Einreichefrist ab. "Wir erleben oft, dass die Unterlagen lange liegen gelassen werden", sagt Thomas Wipf im cash-Talk. Der Inhaber der Treuhandgesellschaft Witreva empfiehlt hingegen, die Sache rasch an die Hand zu nehmen - und bereits im laufenden Steuerjahr die relevanten Belege und Papiere zu sammeln.

Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für eine Weiterbildung (inklusive Verpflegung, Material und Transport), Arzt- und Zahnarztbesuche oder gemeinnützige Spenden. Zudem kann durch die Einzahlung in ein Säule-3a-Konto doppelt profitiert werden. Einerseits ist ein Betrag von bis zu 6768 Franken vom Einkommen abziehbar. Andererseits bieten 3a-Konten viel attraktivere Zinsen als herkömmliche Sparkonten. "Allerdings muss das Geld bis spätestens am 31. Dezember bei der Bank eintreffen", sagt Thomas Wipf. Ebenfalls lohnt sich ein Vergleich der einzelnen Anbieter, da die Zinssätze stark variieren (mehr dazu hier).

Unfall und Krankheit positiv nutzen

Für Besitzer von Liegenschaften gilt: Unterhalts- und Renovationsarbeiten auf mehrere Steuerperioden verteilen, um die Steuerprogression zu umgehen, lohnt sich meistens. Gleiches gilt für die Einzahlung in die Pensionskasse. Diese Gelder werfen zudem mit 1,75 Prozent eine überdurchschnittliche Rendite ab.

Gerne vergessen gehen auch die Kosten für Unfall und Krankheit. "Alle Belege sollten gesammelt werden. Denn Grundsätzlich ist alles abzugsfähig, was von der Versicherung nicht rückerstattet wurde", so der Steuerberater. Insbesondere im Bereich Zahnbehandlungen gäbe es durchaus Kosten, die einschenken würden. Gleiches gilt für Zinsen auf private Schulden. Sei es ein Fernseher auf Pump oder ein Darlehen vom Kollegen, beides kann abgezogen werden.

Eine Lösung für Aktienbesitzer

Wer sein Geld verwalten lässt, hat ebenfalls Sparpotenzial. Und zwar können pauschal 3 Promille der Verwaltungs- und Verwahrungskosten geltend gemacht werden, maximal aber 6000 Franken. Was diese Marke übersteigt, muss belegt werden.

Fleissige Aktienbesitzer wissen, dass das Ausfüllen des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses mitunter sehr aufwendig sein kann. "Wir empfehlen den Leuten deshalb, bei der Bank einen Steuerauszug zu bestellen", sagt Wipf. Darauf sind sämtliche Wertschriften ersichtlich, in deren Besitz man während einer Steuerperiode war. Das sei meistens auch im Eigeninteresse, weil dann die Verrechnungssteuer sauber abgezogen werden könne.

Im cash-Talk sagt Witreva-Geschäftsführer Thomas Wipf zudem, wann sich in Bezug auf Steuern sparen ein Gemeindewechsel lohnt und wann nicht.