Die französische Justiz hatte die Bank 2014 verpflichtet, eine Kaution von 1,1 Mrd EUR zu zahlen. Hintergrund sind steuer- und strafrechtliche Ermittlungen. Die UBS soll vermögenden Franzosen bei der Hinterziehung von Steuern geholfen haben. Die Bank weist die Vorwürfe zurück.

Vor dem Menschenrechtsgerichtshof hatte sich die UBS über die Höhe der Kaution beschwert. Das Unternehmen sah darin einen Verstoss gegen die Eigentumsfreiheit und die Unschuldsvermutung. Auf diese Garantien der Menschenrechtskonvention können sich auch Unternehmen berufen.

Die Strassburger Richter folgten dem nicht. Die Kaution sei lediglich vorläufig und damit keine Vorverurteilung. Und die Höhe der Summe sei von der französischen Justiz gründlich geprüft worden. So seien das Ausmass der Vorwürfe, der potenzielle Schaden und die Höhe einer denkbaren Geldbusse sowie die finanziellen Ressourcen der Bank berücksichtigt worden.

In ihrer Entscheidung erinnerten die Richter daran, dass es in Europa wachsende und berechtigte Bedenken gegenüber Wirtschaftsstraftaten durch sozial inakzeptables Verhalten gebe und dass es schwierig sei, diese Delikte zu ahnden. Mit einer Kaution könne sichergestellt werden, dass Beschuldigte während eines Verfahrens anwesend sind und eine mögliche Geldstrafe sowie Schäden beglichen werden.

(AWP)