Das neue Sozialwerk hätte schon in der Frühjahrssession unter Dach und Fach gebracht werden sollen. Diese wurde aber wegen der Corona-Pandemie abgebrochen. Nun hat der Nationalrat die Sommersession mit der Vorlage eröffnet, die auch als Antwort auf die Begrenzungsinitiative der SVP gedacht ist.
Das Bundesgesetz ist nun auf der Zielgeraden. Der Nationalrat hat zugestimmt, für Ehepaare und Personen mit Kindern den Plafond der Überbrückungsleistungen beim 2,25-Fachen des allgemeinen Lebensbedarfs festzusetzen. Dieser Plafond enthält auch die separat vergüteten Krankheits- und Behinderungskosten.
Entscheid in der kommenden Woche
Eine Minderheit um Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) wehrte sich vergebens dagegen, diese Kosten ebenfalls im Plafond zu berücksichtigen. Es gehe nicht um einen grossen Betrag, aber um eine wichtige Geste für die Betroffenen. "Es ist schon genug, die Krankheit zu tragen", sagte sie. Die Mehrheit lehnte das mit 160 zu 28 Stimmen ab. Damit hat sich der Nationalrat dem Ständerat angenähert.
Es verbleibt eine Differenz, die die Einigungskonferenz klären muss. Es geht um die Höhe des Plafonds für Alleinstehende, bei dem der Ständerat den Faktor 2 des allgemeinen Lebensbedarfs vorsieht, der Nationalrat aber das 2,25-Fache. In der Einigungskonferenz dürfte sich die grosse Kammer durchsetzen. Der Ständerat entscheidet am 10. Juni über deren Antrag, der Nationalrat am Tag darauf.
Mit der sich abzeichnenden Lösung kämen die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose die Staatskasse weniger teuer zu stehen als ursprünglich vom Bundesrat veranschlagt. Statt rund 230 Millionen für 4600 potenzielle Bezügerinnen und Bezüger wollen die Räte nur 150 Millionen für 3400 Betroffene ausgeben. Die SVP hat das Referendum gegen die Vorlage angekündigt.
(AWP)