Rechtlich sei jedoch auch ein "Rechnungsrabatt" möglich: Dabei würden die Preise der einzelnen Artikel - in einem durchschnittlichen Supermarkt sind das rund 15 000, in grossflächigen sogar 40 000 - wie bisher am Regal ausgeschildert und die Vergünstigung erst an der Kasse berechnet. "Man kann den Gesamtpreis an der Kasse entsprechend reduzieren. Das ist juristisch und verbraucherrechtlich möglich", sagte Genth. Allerdings müsse sich zeigen, ob es bei den Kunden dafür Akzeptanz gebe.
Um die durch die Corona-Pandemie schwer angeschlagene Konjunktur wieder anzukurbeln, hatte die Bundesregierung beschlossen, befristet den Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent zu senken. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, der etwa für lebensnotwendige Güter gilt, soll auf fünf Prozent fallen.
Bei den Handelsketten war zunächst noch unklar, wie man sich auf die Umstellung in wenigen Wochen vorbereiten wollte. "Wir haben jetzt eine Menge Arbeit damit. Aber wir werden uns dieser Aufgabe stellen - und werden das auch an die Kunden weitergeben", sagte ein Sprecher der Supermarktkette Rewe. Auch die anderen Ketten wie Aldi, Lidl oder Netto hatten bereits angekündigt, die gesenkte Mehrwertsteuer in Form von Preissenkungen an die Kunden weitergeben zu wollen./swe/DP/zb
(AWP)