Dies sieht eine Verordnung vor, die das BAG im Februar in die Vernehmlassung schicken will, wie die "SonntagsZeitung" berichtete. Hintergrund ist das neue Bundesgesetz zum Strahlenschutz, das im vergangenen Juni vom Parlament verabschiedet wurde.

Es verpflichtet Solarium-Betreiber, die Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu befolgen. Aufgrund dieser Vorgaben dürfen Solariumbetreiberinnen und -betreiber künftig keine Minderjährigen ins Solarium mehr lassen. Die geplante Verordnung formuliert diesen Grundsatz aus. Das BAG bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda die Zeitungsmeldung.

Hautkrebs-Risiko

Wissenschaftliche Studien zeigten seit langem, dass Solarien bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen kausal Krebs auslösen könnten und deshalb besonders gefährlich seien, schreibt das BAG weiter.

Die Internationale Krebsagentur IARC gehe davon aus, dass Solarien das Risiko von Hautmelanomen um 75 Prozent erhöhen, wenn die Personen vor dem dreissigsten Altersjahr mit Solarienbesuchen begonnen haben. Hautmelanomen ist ein bösartiger Tumor, der aus Pigmentzellen der Haut entsteht. Er wird auch schwarzer Hautkrebs oder kurz Melanom genannt.

Und offensichtlich sind Solarien bei den Jungen nicht unbeliebt. Laut einer repräsentative Studie zur Solariennutzung, die das BAG 2009 durchführen liess, hatte von den befragten 16- bis 25-Jährigen jede fünfte Person schon einmal ein Solarium benutzt oder benutzte regelmässig eines.

(AWP)