Jedoch gebe es nach der Handels- und Wettbewerbs-Gesetzgebung von 1988 unzureichende Belege dafür, dass die drei Länder ihre Währungen beeinflussen, um Vorteile in der Handelsbilanz oder in der Wettbewerbsfähigkeit zu erlangen, heisst es weiter.

Das Ministerium werde jedoch mit der Schweiz und Vietnam in Kontakt bleiben, um besser bestimmen zu können, ob die Interventionen in den Währungsmarkt unfaire Bedingungen schaffen, so die Mitteilung.

Die SNB hatte in der Vergangenheit immer den Vorwurf der Währungsmanipulation zurückgewiesen. Devisenmarktinterventionen seien notwendig, um angemessene monetäre Bedingungen und dadurch Preisstabilität zu gewährleisten, so der Standpunkt der SNB. Die Interventionen hätten nicht das Ziel, Anpassungen in der Zahlungsbilanz zu verhindern oder ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile für die Schweizer Wirtschaft zu erlangen.

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(AWP)