Wie Schneggs Direktion am Donnerstag mitteilte, genehmigten die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände am Donnerstag an einer Sitzung einstimmig die Statuten und einen Aktionärsbindungsvertrag. Beteiligt waren die Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura, die Ärztevereinigung FMH, der Spitalverband H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK).
Auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) war vertreten, wie der bernische Gesundheitsdirektor auf Anfrage sagte.
Zur einstimmen Verabschiedung der Dokumente kam es laut der Mitteilung durch die Erarbeitung einer "Zusatzvereinbarung Doppelte Parität". Diese Vereinbarung sieht die gegenseitige Anerkennung der Grundlagen zum Tarif für die Verrechnung ärztlicher Leistungen Tardoc und zu den ambulanten Pauschalen vor.
Die Grundlagen bilden laut Communiqué den Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Organisation. Die Aktiengesellschaft wird unter dem Namen "Organisation für ambulante Arzttarife AG" (OAAT) auftreten.
Die Statuten, der Aktionärsbindungsvertrag und die Zusatzvereinbarung werden nun den Verbänden unterbreitet. Sie müssen diese genehmigen. Anschliessend kann, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Beschlussgremien, die Gründung der Aktiengesellschaft vollzogen werden. Bis zum 30. September soll dieser Prozess über die Bühne gehen.
Projektorganisation weiter nutzen
Die Partner haben sich entschieden, die im Rahmen des Projekts geschaffenen Gremien - eine Arbeitsgruppe und eine strategische Entscheidgruppe ("Sounding Board") - weiter zu nutzen.
Die beiden Gremien sollen die Erarbeitung der Tarifierungsgrundsätze und des Organisationsreglements für die zu gründende Organisation vorantreiben. Diese Arbeiten erfolgen ausserhalb des Auftrags des BAG.
Auf Anfrage sagte der bernische Gesundheitsdirektor Schnegg, er sei Präsident der Swiss DRG AG, der Tariforganisation für stationäre Spitalbehandlungen. Deshalb stehe er mit allen Seiten in Kontakt. Aus diesem Grund sei er vom BAG gebeten worden, die Arbeiten zu leiten.
Immer wieder Anläufe für Tardoc
Der Krankenkassen-Dachverband Curafutura und die Vereinigung der Ärztinnen und Ärzte (FMH) hatten dem Bundesrat Ende des vergangenen Jahres eine neue Version von Tardoc vorgelegt. Sie hofften auf ein Inkrafttreten am 1. Januar 2023.
Vor einem Jahr war eine erste Version für einen Ärztetarif vom Bundesrat abgelehnt worden. Somit gilt immer noch die veraltete Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen namens Tarmed.
Auch am Donnerstag forderten die FMH und der Verein der leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS) wieder die Einführung von Tardoc. Aus ihrer Sicht sollte der Tarif nun auf den 1. Januar 2024 eingeführt werden.
(AWP)