Die Bundesanwaltschaft (BA) sei zum Ergebnis gelangt, dass bezogen auf die Amtstätigkeit des Beschuldigten keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen festzumachen seien. Die dem Mann vorgeworfene faktische Entscheidkompetenz im Bürgschaftswesen sowie eine direkte Absicht zur Verschaffung von unrechtmässigen Vorteilen seien nicht nachweisbar, hält die BA in einer Mitteilung vom Mittwoch fest.

Verknüpft mit diesen Feststellungen hätten sich auch die Vorwürfe in Bezug auf den Tatbestand der Vorteilsannahme beziehungsweise Bestechung nicht erhärtet. Der Teil der Strafanzeige, die einen zweiten Beschuldigten betraf, war von der BA bereits im November 2017 mangels Zuständigkeit an den Kanton Bern weitergeleitet worden.

Im Rahmen des Verfahrens habe sich die BA mit grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Bürgschaftswesen auseinandergesetzt, schreibt die Behörde weiter. Dazu gehörten insbesondere die Entwicklungen in der Hochseeschifffahrtbranche, die Prüfung des Bürgschaftswesens durch die Eidgenössische Finanzkontrolle im Jahr 2010, die Mechanismen im Bürgschaftswesen und die Beurteilungs- und Entscheidprozesse beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL).

Die BA hatte das Strafverfahren im November 2017 gestützt auf eine Strafanzeige des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eröffnet. Gegen den ehemaligen Stabschef im BWL wurde wegen des Verdachts der ungetreuen Amtsführung und des Amtsmissbrauchs ermittelt.

Gesamtschaden von 300 Millionen Franken

Die Bürgschaften an die Schweizer Hochseeflotte, für die das BWL zuständig war, kommen die Schweiz teuer zu stehen. Eine Krise in der Hochseeschifffahrt führte dazu, dass 13 Schiffe, die nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden konnten, mit Verlust verkauft werden mussten.

Der Bund musste aufgrund der Bürgschaften Kosten von 215 Millionen Franken übernehmen. Dafür genehmigte das Parlament im Juni 2017 einen Nachtragskredit. Im Dezember letzten Jahres musste das Parlament einen weiteren Nachtragskredit bewilligen. Der Gesamtschaden beläuft sich bisher auf rund 300 Millionen Franken. Mitte Januar eröffnete Wirtschaftsminister Guy Parmelin eine neue Administrativuntersuchung der Affäre.

(AWP)