Wer trotzdem noch einen Wechsel ins Auge fasst, hat bis Ende November Zeit. Denn all die Vergleichsdienste wurden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass sich in vielen Fällen eben doch Prämien sparen liessen.
"Riesige Unterschiede trotz sinkenden Prämien", vermeldet der Vergleichsdienst Moneyland am 28. September, nachdem der Bundesrat die für 2022 gültigen Prämien für die obligatorische Grundversicherung bekannt gab. Gleichentags schreibt Comparis, so etwas wie die Mutter aller Vergleichsdienste: "Sparen Sie mit einem Wechsel der Krankenkasse, der Franchise oder Ihres Models bis zu 2549 Franken pro Jahr."
Gemäss Moneyland, der gefühlt jeden zweiten Tag eine Medieninformation verschickt, könnte eine vierköpfige Familie in der Stadt Basel 887 Franken pro Monat sparen, wenn sie von der teuersten zur günstigsten Kasse mit dem günstigsten Modell wechselt und die niedrigste Franchise von 300 Franken wählt.
Sinkende Prämien sind gut für Prämienzahlende, aber schlecht für Vergleichsdienste. In Jahren mit hohen Prämiensteigerungen wechselten um die Zehn Prozent die Kasse. Dieses Jahr dürfte es laut Schätzungen vielleicht die Hälfte davon sein.
Die Vergleichsdienste leben von der Wechsellust der Versicherten. Sie stellen nicht bloss den Prämienvergleich ins Netz; sie übermitteln auf Wunsch auch eine Offerte und veranlassen den Abschluss. Allein für die Übermittlung der Offerte bekommen die Vergleichsdienste rund 50 Franken, unabhängig davon, ob es zum Abschluss beziehungsweise zum Wechsel der Krankenkasse kommt.
Gemäss einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen hätten Provisionen in der Grundversicherung verboten werden sollen. Der Nationalrat stimmte dem zu. Aber der Ständerat will davon nichts wissen, womit die Sache vom Tisch ist. Doch Stein des Anstosses sind eh nicht die Vergleichsdienste. Das Problem sind die ungefragten Telefonanrufe dubioser Vermittler, die für unverschämte Provisionen gutgläubigen Leuten Versicherungen aufschwatzen.
So hat der Bundesrat im Mai die "Botschaft zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit" ans Parlament überwiesen. Gemäss diesem Gesetz erhält der Bundesrat die Kompetenz, allfällige Branchenvereinbarungen für alle Krankenversicherer als verbindlich zu erklären.
Eine solche Branchenvereinbarung ist seit Anfang 2021 in Kraft, aber eben noch nicht für alle verbindlich. Danach darf die Vermittlung einer Grundversicherung höchstens mit 70 Franken provisioniert werden. Bei Zusatzversicherungen darf die Provision die Höhe einer Jahresprämie nicht übertreffen.
Dass dadurch Verwaltungskosten gesenkt und Prämien günstiger werden, darf man nicht erwarten. Höchstens die lästigen Telefonate müssten dann der Vergangenheit angehören.