Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte das Gesuch der Kantonsrätin Roberta Soldati vom März vergangenen Jahres und Anfragen weiterer Interessenten nicht prinzipiell abgewiesen.
Jedoch beharrte es auf einer Verschiebung der Einsicht, um seine Verhandlungsposition und damit die finanziellen Interessen der Schweiz nicht zu schwächen. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Gesuche wurden auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes gestellt, gemäss welchem jede Person den Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung verlangen kann. In gewissen Ausnahmefällen kann die Veröffentlichung der Unterlagen verweigert, nur teilweise gewährt oder auch verschoben werden.
Fahrplan des BAG
Einer Verschiebung stimmte im vorliegenden Fall im Mai 2021 auch der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) zu. Es geht dabei namentlich um die Verträge mit den Unternehmen Moderna Therapeutics, Molecular Partners, Astra Zeneca und Pfizer/Biontech. Im Februar gab der Beauftragte aufgrund der abgeschlossenen Verträge bekannt, die Situation habe sich unterdessen so verändert, dass sich eine weitere Verzögerung mit den finanziellen Interessen der Schweiz nicht mehr rechtfertigen lasse.
Das Bundesverwaltungsgericht geht jedoch davon aus, dass der Edöb nicht die gleiche Einsicht in die Geschäfte hat wie das BAG. Deshalb solle am Fahrplan des Amtes festgehalten werden.
Das BAG hatte die Vorbereitung der Veröffentlichung angekündigt, sobald die Beschaffung der notwendigen Impfstoffe für das kommende Jahr abgeschlossen ist - spätesten jedoch Ende Juni. Ab dann wird den Unternehmen die Möglichkeit gewährt, sich zu einer Publikation zu äussern, wie das bei Drittbetroffenen üblich ist. (Urteil A-3858/2021 vom 21.4.2022)
(AWP)