Vorgesehen sind eine Maskenpflicht und ein Verbot für Ansammlungen mit über 15 Personen im öffentlichen Raum sowie eine Empfehlung für Homeoffice. Den Entwurf zur Verordnung machten die Nachrichtenportale der CH-Media-Zeitungen am Freitagabend publik. Er liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Er datierte vom Freitagnachmittag und befand sich bei den Kantonen in der Vernehmlassung. Der Bundesrat plant demnach unter anderem:

  • Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum: Ansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum etwa auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen sollen verboten werden. In kleineren Gruppen müssen die Menschen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
  •  Maskenpflicht für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis: Für private Veranstaltungen, an denen über 15 und höchstens 100 Personen auf Einladung hin teilnehmen, sollen die Teilnehmer eine Gesichtsmaske tragen müssen, wenn sie sich nicht an ihrem Sitzplatz fürs Essen oder Trinken befinden. Konsumiert werden darf nur sitzend. Der Organisator soll zudem die Kontaktdaten der teilnehmenden Personen erheben müssen.
  • Keine privaten Anlässe in geschlossenen Einrichtungen: Private Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen dürfen nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben durchgeführt werden.
  • Sektorpflicht für Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen: Werden bei Veranstaltungen mit über 100 und bis höchstens 1000 Menschen Kontaktdaten erhoben, so sind sie erlaubt. Die Besucher müssen in Sektoren mit höchstens 100 Menschen platziert werden.
  • Homeoffice-Empfehlung: Der Bundesrat will wie bereits während des Lockdowns die Arbeit von zu Hause aus empfehlen.

Am Sonntag trifft sich die Landesregierung gegen 11.00 Uhr zur einer ausserordentlichen Sitzung, wie bundesratsnahe Kreise entsprechende Medienberichte gegenüber Keystone-SDA bestätigten. Dann will die Regierung die Verschärfung diskutieren. Ab wann die geplante neue Verordnung in Kraft treten soll, ist bislang unklar.

(AWP)