Die Kolumne "Gopfried Stutz" erschien zuerst im 

Mit Abklingen oder gar Ende der Corona-Pandemie nehmen Reisen nach Übersee wieder zu. Wir wollen uns deshalb an ein Risiko erinnern, das gerne vergessen geht: den Spitalaufenthalt im Ausland.

Reiseversicherungen decken typischerweise zwei Risiken ab: Annullation und Repatriierung. Wobei der zweite Punkt, die Rückführung, viel wichtiger ist. Eine Rückführung aus dem anderen Ende der Welt kann je nach Transportmittel über 100'000 Franken kosten.

Je nach Anbieter und Produkt sind neben Rückführungs- und Annullationskosten auch noch das Reisegepäck, die Rückführung des Fahrzeugs oder ein Rechtsschutz mitversichert. Doch wie siehts aus, wenn Sie im Ausland notfallmässig in ein Spital eingeliefert werden müssen und nicht transportfähig sind? Wer zahlt den Spitalaufenthalt?

Die Antwort: die Krankenkasse. Die obligatorische Grundversicherung zahlt die gleichen Leistungen wie in der Schweiz – und zwar bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz für die Behandlung oder den Eingriff bezahlt würde.

Doppelter Betrag? In den meisten Ländern genügt dies. Kritisch könnte es in den USA, in Japan, Singapur oder Australien werden. Die Europäische Reiseversicherung (ERV) hat ein paar konkrete Fälle herausgesucht: Eine bei der ERV versicherte Person musste in den USA wegen eines Geschwürs im Bauchraum für zwei Tage ins Spital. Kosten: 35'000 Franken. In der Schweiz kostet eine normale Behandlung 6600 Franken. Bei einer schweren Erkrankung sind es laut ERV 12'000 Franken. Das Doppelte von 12'000 sind 24'000 Franken. 11'000 Franken wären also bei der erkrankten Person hängen geblieben, wäre sie nicht versichert gewesen.

In herkömmlichen Reiseversicherungen sind solche Kosten nicht immer versichert. Das ist auch verständlich, ist doch dieser Versicherungsschutz nur in den wenigen genannten Ländern nötig. Manchmal bieten auch Spitalkostenzusatzversicherungen diese Deckung an.

Jan Kundert, CEO bei ERV, macht darauf aufmerksam, dass Touristen häufig in teure Privatspitäler gesteuert würden, wo die Kostendeckung der Krankenkasse nicht mehr ausreicht. Er kennt einen Fall, in dem eine Person wegen einer Blinddarmentzündung sieben Tage in einem spanischen Spital weilte, was sie 25'000 Franken kostete. In der Schweiz beläuft sich eine normale Appendektomie auf 9000 Franken.

Was tun, wenn die Reise nach Übersee bevorsteht und allfällige Arzt- und Spitalkosten in den vorhandenen Policen nicht gedeckt sind? Es ist nicht zu spät. Noch am Tag vor der Abreise lässt sich online diese Versicherungslücke für wenig Geld schliessen. Beispielsweise bei Sanitas zahlen Alleinstehende für diesen Schutz 12 Franken pro Woche; bei der ERV 39 Franken pro Monat. Zu beachten wäre dann noch, dass der Anbieter eine medizinische Assistance rund um die Uhr gewährleistet, die sofort und auch übers Wochenende Kostengutsprachen leisten kann.