Ziel sei es, Verwechslungen zu vermeiden und die Effizienz der Verwaltung zu steigern, teilte die Landesregierung mit. Personenattribute wie Familienname, Vorname oder Zivilstand könnten automatisch und rasch aktualisiert werden. Das verringere den Verwaltungsaufwand und das Fehlerrisiko.

Die Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator ist nur erlaubt, wenn dies zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben nötig ist. Der Zugang zu den entsprechenden Datenbanken müsse optimal gesichert werden, betonte der Bundesrat in seiner Mitteilung. Und es müsse nachvollzogen werden können, wer wann auf die Daten zugegriffen habe.

Das Parlament hatte die entsprechende Gesetzesrevision in der Wintersession 2020 verabschiedet. In den Räten war das Geschäft umstritten: Der Nationalrat trat erst im zweiten Anlauf darauf ein. Kritiker äusserten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und bezweifelten den Mehrwert der Neuregelung.

Die grosse Kammer wollte ursprünglich, dass eine von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer verwendet wird. Namentlich in den Reihen der SVP sowie der Grünen gab es bis zuletzt Bedenken, Identitäten könnten gestohlen werden oder heikle Daten in die falschen Hände geraten.

(AWP)