Und: Die höheren Einzahlungen sollen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Der Nationalrat stimmte am Dienstag einer entsprechenden Motion zu.

Es sollen möglichst viele Menschen für ihre finanzielle Sicherheit im Alter vorsorgen können, sagte Regine Sauter (FDP/ZH) im Namen der Kommissionsmehrheit. Eine nachträgliche Einzahlung stärke die Vorsorge jener, die in jungen Jahren kein 3a-Konto gehabt hätten oder die finanziellen Mittel nicht hätten aufbringen können.

Als Beispiele nannte Sauter Bauern oder nicht erwerbstätige Mütter. Der Einkauf soll auf den für Selbstständigerwerbende geltenden Betrag von 34'128 Franken pro Jahr begrenzt werden. Ein Einkauf soll zudem nur alle fünf Jahre möglich sein.

Der Rat nahm die Motion mit 112 zu 70 Stimmen bei einer Enthaltung an. Aus Sicht der Minderheit eröffnet die Motion von Ständerat Erich Ettlin (CVP/OW) nur ein "beträchtliches Steueroptimierungspotential für Vermögende", wie Mattea Meyer (SP/ZH) sagte.

Auch Sozialminister Alain Berset erinnerte daran, dass das Anliegen nicht die ärmsten Leute betreffe. Nur 13 Prozent der Steuerpflichtigen könnten den heute geltenden Maximalbetrag von 6826 Franken aufbringen. Zusätzliche Steueroptimierungsmöglichkeiten für Vermögende würden Ungleichheiten nicht beseitigen, sondern verstärken, sagte Berset. Die Motion löse keine prioritären Probleme.

(AWP)