Die Kolumne "Gopfried Stutz" erschien zuerst im 

 

"Nicht auf dem Buckel der Frauen" – diese Redewendung werden wir in den kommenden Monaten noch oft hören können. Es soll damit gesagt werden, dass man das Rentenalter der Frau nicht jenem des Mannes anpassen will.

Auch der neue Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard sagte im "Blick" vom Montag: "Nicht auf dem Buckel der Frauen." Sie seien in vielen Bereichen benachteiligt, bekämen weniger Lohn, müssten sich häufiger mit Teilzeitjobs begnügen, leisteten mehr Kinderbetreuung und Haushaltsarbeiten.

Maillard hat recht. Doch Männer könnten ins Feld führen, dass sie einer Militärpflicht unterliegen, bei Scheidungen häufiger Zweite machen und manch einer lieber etwas mehr Haushaltarbeit verrichten würde, statt bei jedem Wetter auf dem Bau, in lärmigen Fabrikhallen oder in Tunnels zu malochen.

Doch das gegenseitige Ausspielen der Geschlechter ist nicht zielführend. Haben Sie, liebe Leser, gewusst, dass die durchschnittliche ordentliche Altersrente bei Frauen höher ist als bei Männern? 2017 betrug sie 1865 Franken; bei Männern dagegen "bloss" 1837 Franken. Wohlverstanden: Ich spreche nicht von den über all die Jahre addierten Renten, deren Summe bei Frauen allein wegen der höheren Lebenserwartung und dem früheren Rentenbezug höher ausfällt als bei Männern. Ich spreche von der ordentlichen AHV-Rente pro Monat. Wers nicht glaubt, kann gerne den Tabellenteil der AHV-Statistik konsultieren.

Ehrlich gesagt: Ich konnte diese Zahl auch nicht nachvollziehen, als ich in der AHV-Statistik stöberte. Flugs erinnerte ich mich daran, dass sich unsere Statistiker schon bei der sogenannten Heiratsstrafe sträflich verrechnet hatten.

Also fragte ich beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nach einer Erklärung und erhielt als Antwort: "Der Hauptgrund ist die grosse Anzahl Witwen, die im Durchschnitt eine hohe Rente bekommen, was den Gesamtdurchschnitt der Frauen nach oben drückt."

Aha, die Witwen sind es, die die Durchschnittsrente der Frauen zumindest optisch ins bessere Licht rücken. Die Witwenrente habe ich beim gegenseitigen Ausspielen glatt vergessen. Dabei muss man wissen, dass selbst kinderlose Witwen Anspruch auf eine Witwenrente haben, sofern sie beim Tod des Mannes das 45. Altersjahr erreicht und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Sie beträgt zwischen 948 und 1896 Franken pro Monat.

Diese Rente für künftige, kinderlose Witwen wollte Bundesrat Alain Berset übrigens streichen, sah dann aber in der letzten Rentenreform davon ab. Die Reform wäre sonst wahrscheinlich noch deutlicher gescheitert. Doch nicht auf dem Buckel der kinderlosen Witwen, hätte es sonst geheissen. Unnötig zu erwähnen, dass kinderlose Witwer – zu Recht – keinen Anspruch auf eine Witwerrente haben.